Swissmedic sperrt Arzneimittel-Site
Swissmedic hat eine von der Schweiz aus betriebene Internetseite gesperrt, die nicht zugelassene Arzneimittel zum Verkauf anbot. Einige der aus dem Ausland stammenden, behördlich nicht geprüften Produkte waren laut Swissmedic mit stark irreführenden Heilversprechen gegen schwere Erkrankungen angepriesen worden. Zum Verkauf angeboten wurden rund 40 Präparate wie Schlankheitsmittel, Mittel gegen Alterung, Erektionsstörungen, Medikamente zur Stärkung des Immunsystems und der Hirnleistung sowie Produkte zur Aktivierung der Leberfunktion und Antidepressiva.
Swissmedic geht davon aus, dass pro Jahr bis zu 40'000 Medikamentensendungen via Internet in die Schweiz gelangen und dass ein Fünftel davon Präparate mit Abhängigkeitspotential wie Schlaf-, Beruhigungs- oder Aufputschmittel sind. Der Import von betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimitteln ist für Private jedoch gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Der Onlineverkauf von Arzneimitteln ist in der Schweiz nur zulässig, wenn im Einzelfall eine entsprechende kantonale Bewilligung für eine Apotheke vorliegt. Zudem muss für jedes Präparat ein Rezept von einem Arzt vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, die im Handel rezeptfrei erhältlich sind.
Findet Medikamentenhandel auf Schweizer Territorium statt oder läuft die Website über einen in der Schweiz stationierten Server, hat Swissmedic als zentrale schweizerische Überwachungsbehörde für Heilmittel des Bundes das Recht, juristisch einzugreifen und beispielsweise die betreffende Website zu sperren.
Swissmedic geht davon aus, dass pro Jahr bis zu 40'000 Medikamentensendungen via Internet in die Schweiz gelangen und dass ein Fünftel davon Präparate mit Abhängigkeitspotential wie Schlaf-, Beruhigungs- oder Aufputschmittel sind. Der Import von betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimitteln ist für Private jedoch gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Der Onlineverkauf von Arzneimitteln ist in der Schweiz nur zulässig, wenn im Einzelfall eine entsprechende kantonale Bewilligung für eine Apotheke vorliegt. Zudem muss für jedes Präparat ein Rezept von einem Arzt vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, die im Handel rezeptfrei erhältlich sind.
Findet Medikamentenhandel auf Schweizer Territorium statt oder läuft die Website über einen in der Schweiz stationierten Server, hat Swissmedic als zentrale schweizerische Überwachungsbehörde für Heilmittel des Bundes das Recht, juristisch einzugreifen und beispielsweise die betreffende Website zu sperren.

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