Twitter gibt Nutzerdaten nicht preis
Trotz Anordnung gibt Twitter die Nutzerdaten eines Nutzers nicht preis. Die Staatsanwaltschaft verstosse gegen den verfassungsmässigen Schutz vor willkürlicher Durchsuchung.
Twitter verweigert sich der gerichtlichen Aufforderung, die Nutzer- und Accountdaten eines amerikanischen Nutzers herauszugeben. Laut dem Spiegel Online hatte der State Court New York die Herausgabe der Daten eines "Occupy-Wall-Street"-Aktivisten Malcolm Harris (@destructuremal) verfügt.
Der Mikrobloggingdienst argumentierte einerseits damit, dass die Tweets dem Nutzer selbst gehörten. Zuvor hatte das Gericht Harris’ Beschwerde mit dem Argument abgewiesen, er sei nicht der Besitzer seiner Tweets. Andererseits wies Twitter darauf hin, dass das Ansinnen der Staatsanwaltschaft gegen den verfassungsmässig garantierten Schutz vor willkürlicher Durchsuchung oder Beschlagnahmung verstosse, wenn sie Daten ohne gültigen Durchsuchungsbeschluss ermitteln wollen.
Twitter in der Zwickmühle
Sollte der Gerichtsentscheid weiter bestehen bleiben, sieht sich Twitter in der Zwickmühle. Ars Technica zitiert die Twitter-Anwälte, die darauf hinweisen, dass der Dienst dann entweder die Daten gemäss allen Anordnungen herausgeben müsse oder die Rechte seiner Nutzer juristisch verteidigen müsse. Bei letzterem ergäbe sich allerdings das Problem, dass Twitter selbst oft viel zu wenig über den spezifischen Fall wisse.
Datensouveränität und Datenräume – ein Einordnungsversuch
Sieber & Partners erweitert Verwaltungsrat und KI-Angebot
ICT-Berufsbildung Schweiz erhält neue Co-Vizepräsidentin
Klarheit zeigt Wirkung: Wie SRF seine Organisation ausgerichtet hat und weiterdenkt
KI in der Schweiz: Umsetzung jetzt entscheidend
Hybride Meetings im Jahr 2026: Es kommt nach wie vor auf die Technik an
31 neue KI-PCs, 1 physische Schutzlösung und 2 quantensichere Drucker-Serien
FHNW eröffnet neues Security Lab
Cowboys ersetzen Römer beim Wagenrennen