Unbundling nur über Gesetzesänderung

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Für die Entbündelung auf der letzten Meile reicht eine bundesrätliche Verordnung nicht aus. Zu diesem Schluss ist die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) gestern gekommen. Die Entscheidung fiel in einer Abstimmung mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Stimmenthaltung äusserst knapp aus. Ähnlich hatte sich einige Tage zuvor auch die ständerätliche Kommission geäussert. Damit stellen sich die Kommissionen gegen den Bundesrat, der mit einer Verordnung auf schnellstem Weg die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse erreichen wollte. Für einen derart schwergewichtigen staatspolitischen, volks- und betriebswirtschaftlichen Eingriff, so die Argumentation der Kommissionsmehrheit, sei eine Gesetzesänderung nötig. Die KVF hat die Landesregierung zur Unterbreitung eines Gesetzesvorschlags an die Räte aufgefordert. Der Bundesrat hatte sich am 25. April dieses Jahres öffentlich für eine schnelle Änderung der Situation um die letzte Meile auf dem Verordnungsweg ausgesprochen, nachdem im letzten Oktober das Bundesgericht keinen Spielraum dazu in der aktuellen Gesetzgebung feststellen konnte und entsprechende Bestrebungen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) ablehnte.