URG: DRM darf für Eigengebrauch umgangen werden
Am Freitag hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, dass im neuen Urheberrechtsgesetz (URG) wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen. Für den Eigengebrauch dürfen aber DRM-Massnahmen umgangen werden. Die Nationalratskommission schloss sich damit dem Beschluss des Ständerats vom Dezember an.
Ziel der Gesetzesrevision ist es, das Kopieren für rein private Zwecke oder für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa wissenschaftliche Zwecke nicht durch DRM-Systeme einzuschränken. Damit soll auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet für den persönlichen Gebrauch uneingeschränkt erlaubt bleiben.
Dagegen wehrt sich vor allem die Schweizer Sektion des Musikindustrieverbands International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Sie will , dass die Umgehung von DRM ausnahmslos verboten wird. Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Swiss Internet User Group (SIUG) kritisieren ihrerseits die Forderungen der IFPI. Die SIUG befürchtet vor allem, dass durch ein allgemeines Verbot, DRM zu umgehen, Sehbehinderte diskriminiert würden.
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