Urteil gegen Googles Adwords in Frankreich

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Suchworte, die gleichzeitig Markennamen sind, dürfen in Frankreich in der Suchmaschine Google nicht mehr auf Links von Konkurrenten verweisen, die jene als Keyword für ihre Werbung benutzen. Dies hat ein französisches Gericht entschieden, nachdem das Online-Reisebüro "Bourse des Vols", das Flüge von rund 80 Fluggesellschaften und 40 Reiseveranstaltern online handelt, gegen die Praxis geklagt hatte. Die so genannten "Adwords" sorgen bei Google dafür, dass Textwerbung, die im Zusammenhang mit den Suchworten steht, gleichzeitig eingeblendet wird. Das französische Gericht belegte das Unternehmen Google mit einer Busse von 75'000 Euro und gab nun dem Suchmaschinen-Betreiber 30 Tage Zeit, das System entsprechend zu ändern.