Verordnung zur Letzten Meile geht in die Vernehmlassung
Die Änderungsentwürfe der Verordnungen zum revidierten Fernmeldegesetz gehen in Anhörung.
Die wichtigsten Änderungen des neuen Fernmeldegesetzes betreffen die Öffnung der Letzten Meile. Das Parlament hat mit der Annahme des neuen Gesetzes im März Swisscom dazu verpflichtet, den Bitstrom-Zugang auch der Konkurrenz zugänglich zu machen. Die Änderungsvorschläge des Bundes drehen sich dabei um den Zugang und die Installation von Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter in den Zentralen der Swisscom. Die Verordnung sieht vor, dass Swisscom anderen Anbietern den Zugang auf nicht diskriminierende Weise gewähren soll. Sie muss eine Besichtigung ihrer Zentralen erlauben, die Preisgestaltung an den Kosten orientieren und ein jährlich aktualisiertes Basisangebot veröffentlichen.
Interessierte können bis zum 18. August zu den veröffentlichten Änderungsentwürfen Stellung nehmen. Die weiteren wichtigen Änderungen der neuen Verordnung betreffen einen verbesserten Konsumentenschutz, einen erleichterten Bezug von Fernmeldekonzessionen sowie neue Bestimmungen zur Präsentation von Rechnungslegungs- und Finanzinformationen.
Die wichtigsten Änderungen des neuen Fernmeldegesetzes betreffen die Öffnung der Letzten Meile. Das Parlament hat mit der Annahme des neuen Gesetzes im März Swisscom dazu verpflichtet, den Bitstrom-Zugang auch der Konkurrenz zugänglich zu machen. Die Änderungsvorschläge des Bundes drehen sich dabei um den Zugang und die Installation von Anlagen anderer Telekommunikationsanbieter in den Zentralen der Swisscom. Die Verordnung sieht vor, dass Swisscom anderen Anbietern den Zugang auf nicht diskriminierende Weise gewähren soll. Sie muss eine Besichtigung ihrer Zentralen erlauben, die Preisgestaltung an den Kosten orientieren und ein jährlich aktualisiertes Basisangebot veröffentlichen.
Interessierte können bis zum 18. August zu den veröffentlichten Änderungsentwürfen Stellung nehmen. Die weiteren wichtigen Änderungen der neuen Verordnung betreffen einen verbesserten Konsumentenschutz, einen erleichterten Bezug von Fernmeldekonzessionen sowie neue Bestimmungen zur Präsentation von Rechnungslegungs- und Finanzinformationen.
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