Websitesperrung: Werden ISP-Rekurse abgelehnt?

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Wie bereits im NetzwocheTicker und in der Netzwoche zu lesen, hat im Dezember eine Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt eine Internet-Sperre für drei im Ausland gehostete Webseiten, die ehrverletzend sein sollen, angeordnet. Ausser Green.ch sind alle Provider dieser Aufforderung inzwischen widerwillig nachgekommen. Einige Provider wie Cablecom oder Init Seven leiten Anfragen für die gesperrten Websites automatisch auf Protestseiten um. Zahlreiche Provider haben Rekurs gegen die Verfügung eingelegt, doch nun sieht es laut Swiss Internet User Group (SIUG) so aus, dass die Rekurse der ISPs in erster Instanz abgelehnt werden und die Rekurrenten die Kosten zu tragen haben. Ein definitiver Entscheid sei allerdings noch nicht gefällt. In einem Schreiben vom 10. Februar, das auch den Rekurrenten zugestellt wurde, empfiehlt die Waadtländer Staatsanwaltschaft dem Tribunal daccusation in Lausanne die Ablehnung des Rekurses. Interessant ist unter anderem die neu hinzugefügte Begründung dass das Telekommunikationsrecht noch lange keine strafrechtfreie Zone aus dem Internet mache. Zudem sei die Sperrungsverfügung auch nicht unverhältnismässig, wie von den Providern behauptet. Unter anderem bezieht sich das Schreiben auch auf das 1995 vom Bundesgericht bestätigte Urteil gegen einen ehemaligen PTT-Mitarbeiter in Sachen Telekiosk. Der Fall damals: Über den von der PTT betriebenen Telekiosk konnten Informationen pornographischen Inhalts abgerufen werden, ohne Zugangsbeschränkung für Minderjährige. Der Verantwortliche war auch nach einem Hinweis der Ermittlungsbehörde nicht dagegen vorgegangen. Der jetzige Fall, so heisst es im Schreiben, sei ähnlich. Eine Meinung, die von den Access Providern nicht geteilt wird, denn diese sehen die Verantwortung bei den Hosting Providern. Wenn diese sich im Ausland befänden, müsse man halt bei den dortigen Behörden anklopfen und nicht den einfacheren aber wirkungsloseren Weg wählen, die Sites über die Access Provider in der Schweiz sperren zu lassen. Rechtlich ist die Lage bezüglich Verantwortlichkeit der Access Provider jedenfalls noch keineswegs klar, die von Bundesrätin Ruth Metzler eingesetzte Expertenkommission Netzwerkkriminalität, welche ihren Bericht zur Revision des Strafgesetzbuches voraussichtlich im Frühling 03 beenden wird, könnte in dieser Frage Klarheit schaffen.