Weitere E-Voting-Tests in Zürich und Neuenburg

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Der Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 26. November weitere E-Voting-Tests bewilligt.
Im Kanton Zürich sind die Stimmberechtigten der gleichen Gemeinden wie am 27. November 2005 vorgesehen, das sind Bertschikon, Bülach und Schlieren. Für den Kanton Neuenburg hat der Bundesrat eine maximale Teilnehmerzahl von 4000 beschlossen. Es dürfen nur die Stimmberechtigten elektronisch abstimmen, die im Guichet Unique, dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind.
Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Ausweis ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem, mit dem der elektronische Stimmzettel ausgefüllt werden kann. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne gelegt.