Wettbewerbsrechtliche Bedenken

Weko prüft Swisscom-Glasfaserprojekte

Uhr | Aktualisiert
von asc

Swisscom, der Kanton Freiburg und der Westschweizer Stromerzeuger und -verteiler Groupe E haben beschlossen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Gleichzeitig nimmt die Weko des Glasfaserausbau in St. Gallen unter die Lupe.

Um den Ausbau des Glasfasernetzes im ganzen Kanton Freiburg voranzutreiben, beabsichtigen Swisscom, der Kanton Freiburg, Groupe E und weitere Partner, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Swisscom übernimmt 60 Prozent und die übrigen Partner übernehmen 40 Prozent der notwendigen Investitionen. Das Gemeinschaftsunternehmen wird mit der Planung und Vergabe der Bauaufträge sowie mit der Wartung und dem Betrieb des neuen, bis in die Wohnungen und Geschäfte reichenden Glasfasernetzes betraut. Damit setzen die Partner eine gemeinsame Absichtserklärung um, die vor rund 18 Monaten unterzeichnet wurde.

Weko prüft getroffene Vereinbarung

Im Herbst 2010 haben die im Gemeinschaftsunternehmen zusammengeschlossenen Partner ihren Vertrag der Wettbewerbskommission (Weko) zur Prüfung vorgelegt. Die Weko möchte diesen Zusammenschluss nun eingehender prüfen. Mitte 2011 könnte mit den gemeinsamen Ausbauarbeiten begonnen werden. Geplant ist die Verlegung von vier Fasern bis in jede Wohnung und jedes Geschäft. Damit sind ein echter Wettbewerb und der diskriminierungsfreie Zugang anderer Anbieter zum Glasfasernetz gewährleistet. Diese Lösung entspricht den Resultaten, die am Runden Tisch der ComCom und des Bakom erzielt wurden.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat gleichzeitig eine eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen eröffnet. Dem Sekretariat wurden einzelne Klauseln des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt St. Gallen und Swisscom im Rahmen eines sogenannten Widerspruchsverfahrens zur Überprüfung gemeldet. Bei gewissen Klauseln können wettbewerbsrechtliche Bedenken nicht ausgeschlossen werden.

In den letzten Monaten gingen bei den Wettbewerbsbehörden mehrere Meldungen betreffend Kooperationen zwischen staatlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Swisscom ein. Als erste Stadt hat St. Gallen einzelne Klauseln ihres Kooperationsvertrages mit Swisscom im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zur Überprüfung gemeldet, weshalb diese Kooperation auch als erste beurteilt wird.

Monopolisierung der Glasfasernetzinfrastruktur

Die Vorabklärung wurde eröffnet, weil das Sekretariat bei den einzelnen  Klauseln wettbewerbsrechtliche Probleme sieht. Diese könnten  gemäss einer ersten Einschätzung den Wettbewerb nachhaltig beschränken und langfristig zu einer Monopolisierung der Glasfasernetzinfrastruktur führen. Mit der Vorabklärung können ausserdem die gestaffelt eintreffenden Meldungen gesamthaft beurteilt werden.