Weko verhängt keine vorsorglichen Massnahmen gegen Swisscom wegen Handy-ADSL-Bündel
Die Weko will keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Handy-ADSL-Bündelangebot von Swisscom verhängen. Dafür seien die Voraussetzungen nicht erfüllt, sagte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey gestern Mittwoch am Forum Telekommarkt Schweiz 2007 in Glattbrugg (ZH).
Sunrise, Orange und Tele2 hatten bei der Weko eine Klage gegen das von Swisscom im August gestartete Angebot eingereicht. Die Konkurrenz warf Swisscom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor, da es ihnen nicht möglich sei, ebenfalls ein Handy-Abo im Paket mit einem Breitbandanschluss zu bieten, bei dem die Kosten für einen Festnetzanschluss entfallen.
Gemäss Ducrey sind die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen nicht erfüllt, weil die Konkurrenten von Swisscom technisch gesehen ein solches Angebot ebenfalls anbieten könnten. Zwar müssten sie dann die 25,25 Franken bezahlen, die Swisscom monatlich für einen Telefonanschluss verlangt. Aber wenn es rein um finanzielle Fragen gehe, könne die Weko keine vorsorglichen Massnahmen erlassen. Preisfragen könnten im Rahmen eines ordentlichen Hauptverfahrens gelöst werden, sagte Ducrey weiter. Sollte ein Entscheid gegen Swisscom fallen, erhält die Konkurrenz das zuviel bezahlte Geld später zurück.
Die Vorabklärungen würden dennoch weiter laufen, erklärte Ducrey. Einerseits würden die finanziellen Bedingungen des Bündelangebots unter die Lupe genommen. Andererseits wird geprüft, ob die Bündelung von Handy und ADSL den Wettbewerb behindere, falls Swisscom marktbeherrschend sei, so Ducrey. Ein Entscheid sollte bis nächsten Frühling fallen.

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