Swiss Retail Federation reicht Anzeige gegen Twint ein
Die Swiss Retail Federation reicht bei der Wettbewerbskommission eine Anzeige gegen Twint ein. Der Verband wirft dem Bezahldienstleister überhöhte Händlergebühren und mutmasslichen Missbrauch seiner Marktmacht vor. Twint widerspricht und verweist auf transparente Konditionen.

Die Swiss Retail Federation hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Anzeige gegen Twint eingereicht. Der Detailhandelsverband wirft dem Bezahldienstleister vor, seine Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zulasten des Detailhandels und weiterer Branchen zu missbrauchen. Da im Jahr 2024 mehr als 773 Millionen Transaktionen von 5 Millionen Usern über Twint abgewickelt worden seien, wären Detailhändler durch die Erwartungen ihrer Kunden gezwungen, Zahlungsmöglichkeiten per Twint zu ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung.
Vorwurf der überhöhten Händlergebühren
Nach Angaben der Swiss Retail Federation sind die Händlergebühren für Twint zu einer "inakzeptablen Belastung" geworden. Allein die ab 2025 erhobenen Gebühren seien regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei Kreditkarten, schreibt der Verband weiter. Da die meisten Twint-User aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich die Gebühren eher am Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren. Die Belastung betreffe nicht nur den Detailhandel, sondern auch weitere Branchen wie die Gastronomie. Die Swiss Retail Federation fordert daher, dass die Weko die Händlergebühren für Twint-Transaktionen auf "marktkonforme Konditionen" herabsetzt.
Twint steht zu seinem Gebührenmodell
Twint nimmt die eingereichte Anzeige zur Kenntnis und signalisiert Gesprächsbereitschaft bezüglich der Gebühren, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt. Der Bezahldienstleister gibt an, einer möglichen Untersuchung der Weko mit Gelassenheit entgegenzusehen. Demnach seien Gebühren in Fällen, bei denen Zahlungsverträge direkt mit Twint abgeschlossen werden, von Händler transparent einsehbar. Das Modell von Twint sei zudem so konzipiert, dass Zahlungen nicht teurer als Kartenzahlungen sein sollten, heisst es auf Anfrage weiter. Damit widerspricht das Unternehmen der Einschätzung der Swiss Retail Federation bezüglich zu hoher Gebühren. Lediglich bei Zahlungen über einen dritten Zahlungsdienstleister lege nicht Twint, sondern der entsprechende Zahlungsdienstleister die Preise fest.
Im April dieses Jahres reichte die Swiss Retail Federation zusammen mit anderen Schweizer Konsumenten- und Händlerverbänden beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde gegen Temu ein. Diese warf der Onlineshopping-Plattform verschiedene unlautere Verkaufspraktiken vor. Mehr dazu können Sie hier lesen.

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