Weko will Swisscom-Übernahme von The Phone House doch noch überprüfen
Wie die Wettbewerbskommission (Weko) gestern mitteilte, stellt die Übernahme von The Phone House durch Swisscom doch einen meldepflichtigen Zusammenschluss dar. Als Swisscom die Übernahme am 20. März ankündigte, ging die Weko aufgrund von Informationen durch Swisscom davon aus, dass der Zusammenschluss nicht der Meldepflicht unterstehe. Im Nachhinein habe sich aber gezeigt, dass The Phone House auch festnetzgebundene Dienstleistungen wie DSL- und Telefonie-Abonnemente verkauft und damit in einem Bereich tätig ist, in dem Swisscom gemäss einem früheren Entscheid der Weko eine marktbeherrschende Stellung innehat, schreibt die Kommission in einer Mitteilung.
Gegen die geplante Übernahme des Handyverkäufers hatte Orange Anfang April bei der Weko eine Beschwerde eingereicht, mit der Begründung, dass durch den Zusammenschluss in gewissen Gebieten eine massive Vormachtstellung von Swisscom entstehen würde.
Swisscom hatte das Filialnetz von The Phone House per 1. Mai übernehmen wollen. Die nun durch die Weko verhängte Meldepflicht hat zur Folge, dass Swisscom bis zu einem Entscheid der Weko alle Vollzugshandlungen unterlassen muss. Swisscom will in den nächsten Tagen eine Meldung des Zusammenschlussvorhabens bei der Weko einreichen.
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