WTO-Projekt „AVAM“: Untersuchungsbericht rügt BIT in mehreren Punkten
Die Administrativuntersuchung über die Vergabe eines Informatikprojekts (Projekt "AVAM“) des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation BIT hat keine Anhaltspunkte auf strafrechtlich relevantes Einwirken auf das Vergabeverfahren oder direkt auf den Vergabeentscheid ergeben. Der externe Untersuchungsbeauftragte, Prof. Jürgen Brönnimann, beanstandet allerdings, dass im Rahmen des WTO-Beschaffungsverfahrens diverse beschaffungsrechtliche Vorschriften verletzt worden sind.
So hätten zwei Mitarbeitende des BIT im Evaluationsteam in den Ausstand treten müssen, weil sie enge Beziehungen zu jenem Unternehmen (Sybor) hatten, das später den Auftrag erhielt.
Brönnimann rügt weiter, dass im Beschaffungsverfahren drei Firmen zugelassen wurden, die bereits an einem Vorprojekt wesentlich mitgearbeitet hatten, so dass eine "unzulässige Vorbefassung" nicht ausgeschlossen werden könne.
Unstatthaft war auch, dass die Beschaffungsstelle den Anbieterinnen auch auf Anfrage hin nicht mitgeteilt hat, dass im Evaluationsteam Externe mitarbeiteten und auch im Vorprojekt mitgearbeitet hatten.
“Nicht unproblematisch" ist für Brönnimann zudem, dass der Zuschlag nach der Vergabe faktisch aufgeteilt wurde, indem unter aktiver Mitwirkung der Bedarfsstelle die zweitplazierte Anbieterin CSC zur Subakkordantin der Zuschlagsempfängerin gemacht wurde.
Hingegen konnte Brönnimann keine strafrechtlich relevanten Handlungen und auch keine Informationslecks eruieren. "Hinreichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten liegen nicht vor", heisst es im Bericht. Der im Mai 2005 erfolgte Zuschlag muss daher nicht aufgehoben werden.
Das BIT verzichtet auf eine weitergehende Disziplinaruntersuchung. Neu verpflichtet das BIT allerdings die Mitglieder von Evaluationsteams, eine Selbstdeklaration auszufüllen, um so der Ausstands- und Vorbefassungsproblematik entgegentreten zu können.
So hätten zwei Mitarbeitende des BIT im Evaluationsteam in den Ausstand treten müssen, weil sie enge Beziehungen zu jenem Unternehmen (Sybor) hatten, das später den Auftrag erhielt.
Brönnimann rügt weiter, dass im Beschaffungsverfahren drei Firmen zugelassen wurden, die bereits an einem Vorprojekt wesentlich mitgearbeitet hatten, so dass eine "unzulässige Vorbefassung" nicht ausgeschlossen werden könne.
Unstatthaft war auch, dass die Beschaffungsstelle den Anbieterinnen auch auf Anfrage hin nicht mitgeteilt hat, dass im Evaluationsteam Externe mitarbeiteten und auch im Vorprojekt mitgearbeitet hatten.
“Nicht unproblematisch" ist für Brönnimann zudem, dass der Zuschlag nach der Vergabe faktisch aufgeteilt wurde, indem unter aktiver Mitwirkung der Bedarfsstelle die zweitplazierte Anbieterin CSC zur Subakkordantin der Zuschlagsempfängerin gemacht wurde.
Hingegen konnte Brönnimann keine strafrechtlich relevanten Handlungen und auch keine Informationslecks eruieren. "Hinreichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten liegen nicht vor", heisst es im Bericht. Der im Mai 2005 erfolgte Zuschlag muss daher nicht aufgehoben werden.
Das BIT verzichtet auf eine weitergehende Disziplinaruntersuchung. Neu verpflichtet das BIT allerdings die Mitglieder von Evaluationsteams, eine Selbstdeklaration auszufüllen, um so der Ausstands- und Vorbefassungsproblematik entgegentreten zu können.
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