Wackelige Schweizer Teilnahme an Horizon 2020
Die Teilnahme von Schweizer Forschern an Horizon 2020 ist teilweise und vorübergehend gesichert. Dazu gehört auch die Teilnahme am Human Brain Project.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, hat in Brüssel das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen unterzeichnet. Es regelt bis Ende 2016 die Teilassoziierung der Schweiz an Horizon 2020.
Wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilt, können nun Forschende aus der Schweiz an ausgewählten Teilen der Programme vollumfänglich teilnehmen. Dazu gehört unter anderem das von der ETH Lausanne koordinierte "Human Brain Project".
Schneider-Ammann wertet die Unterzeichnung des Abkommens als wichtigen Schritt für die Schweiz zur Sicherung der internationalen Forschungszusammenarbeit. Als assoziierte Partner werden Forschende aus der Schweiz wieder über Beiträge der EU finanziert.
Bei allen übrigen Programmteilen von Horizon 2020 verbleibt die Schweiz jedoch im Status eines Drittstaates: Zwar können sich Forschende aus der Schweiz europäischen Verbundprojekten anschliessen, sie erhalten jedoch für ihren Projektteil keine Finanzierungsbeiträge von der EU.
Die Finanzierung des Schweizer Projektteils erfolgt gemäss den vom Bundesrat im Juni 2014 beschlossenen Übergangsmassnahmen direkt durch den Bund.
2017-2020 sehe das Abkommen eine Vollassoziierung der Schweiz an das ganze Paket vor, sofern eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden könne, heisst es weiter. Konkret muss bis zum 9. Februar 2017 eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Kroatien gefunden werden. Falls ja, wird das Abkommen ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf sämtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt. Andernfalls wird das Abkommen hinfällig und die Schweiz kann ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat an Horizon 2020 teilnehmen.
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