14 Gesuche bewilligt

"Sicherheit vor Tempo" beim E-Voting

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Der Bundesrat will die Verbreitung der elektronischen Stimmabgabe Schritt für Schritt vorantreiben. Ab 2015 werden zwei weitere Kantone E-Voting für Auslandschweizer anbieten.

Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)
Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)

Der Bundesrat hat 14 kantonale Gesuche für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2015 und 2016 anlässlisch eidgenössischer Volksabstimmungen bewilligt. Damit verfolge man bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe den Ansatz "Sicherheit vor Tempo", wie der Bundesrat in einer Pressemitteilung schreibt.

Erstmals werden an der Abstimmung vom 8. März 2015 auch die Kantone Zürich und Glarus ihren  stimmberechtigten Auslandschweizern die elektronische Stimmabgabe an der Volksabstimmung anbieten. Somit werden voraussichtlich 90'000 der 135'000 Stimmberechtigten im Ausland diesen Stimmkanal nutzen können.

Bald auch im Inland

Einige Kantone haben den Bundesrat gebeten, ab 2016 auch im Inland die elektronische Stimmabgabe ermöglichen zu können. Dies hat der Bundesrat ebenfalls bewilligt. Die Bundeskanzlei werde jedoch vor jedem Urnengang sicherstellen, dass die Kantone die rechtlich festgelegten Bedingungen einhalten.

Ausserdem sollen ab der nächsten Abstimmung in allen Kantonen individuell verifizierbare Systeme zum Einsatz kommen. Dies erlaube den Stimmberechtigten zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.