Gerichtlicher Vergleich

Werbeanrufe von Suissephone gebändigt

Uhr | Aktualisiert

Suissephone Communications will bei Werbeanrufen künftig die gesetzlichen Vorschriften respektieren. Dies geht aus einem gerichtlichen Vergleich mit dem Seco hervor.

Suissephone Communications GmbH hat sich in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich bereit erklärt, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren, wie das Seco mitteilt. Die Auseinandersetzung folgte auf zahlreiche Kundenbeschwerden, die beim Seco eingegangen waren.

Suissephone Communications bietet im Fixnet so genannte Preselection-Dienstleistungen an. In den Beschwerden wiesen Kunden wiederholt darauf hin, dass Suissephone bei den Werbeanrufen eine Verwechslung mit Swisscom nicht vorbeuge. Künftig will Suissephone sich zu Beginn des Gesprächs als Suissephone zu erkennen geben und diesen Namen auch im Verlauf des Gesprächs verwenden, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.

Der Wortlaut des Vergleichs zwischen dem Seco und Suissephone ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Juni 2015 publiziert worden und kann dort abgerufen werden.

Tags
Webcode
2690