Wischgeste nicht patentfähig

Deutscher Bundesgerichtshof kippt Patent von Apple

Uhr | Aktualisiert
von Christoph Grau

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat ein Patent von Apple verworfen. Motorola klagte gegen das Patent zur Entsperrung des Bildschirms durch eine Wischgeste.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat ein Patent von Apple gekippt. Ursprünglich hatte Motorola Mobility Germany gegen das europäische Patent 1'964'022 von Apple geklagt, welches eine "Wischbewegung zur Entsperrung eines Touchscreens" beschreibt. Laut dem Gericht stellt die Wischgeste an sich keine "erfinderischer Tätigkeit" dar, wie das Gericht auf dem Rechtsportal Juris mitteilt. Das Aktenzeichen des Falls ist: X ZR 10/13.

Das Gericht stellte auch fest, dass der schwedische Hersteller Neonode bereits mit dem Mobiltelefon N1 eine ähnliche Entwicklung gemacht habe. Diese konnte nicht berücksichtigt werden, da die Wischbewegung an sich kein technisches Problem löse und daher nicht patentfähig sei, heisst es weiter.

Webcode
3925