Bund aktualisiert Richtlinien für die Mobilfunk-Überwachung
Der Bund hat die Richtlinien für den Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Dienst ÜPF) aktualisiert. Sie regeln die Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern. Ab November sind sie gültig.
Telekomanbieter haben neue Vorgaben für die Zusammenarbeit mit dem Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Dienst ÜPF) erhalten. Der Bund überarbeitete diverse Richtlinien des Regelwerks.
Der Dienst ÜPF wird bei "schweren Straftaten" aktiv, wenn ein zuständiges Zwangsmassnahmengericht die Überwachung anordnet, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Dienst selbst untersteht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Der Bund erarbeitete die neuen Richtlinien in Zusammenarbeit mit den Telekomanbietern. Die Richtlinien basieren wiederum mehrheitlich auf den Vorgaben des "European Telecommunication Standards Institute".
Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Auswertung der Überwachungsdaten des 4G-/LTE-Mobilfunks. Weitere Anpassungen gab es bei der "Lieferung von Überwachungsdaten via IP für Echtzeitüberwachungen klassischer Telefondienste". Ebenfalls neu sind die Bestimmungen für die Lieferung von Standortdaten bei Überwachungen in Mobilfunknetzen. Ab dem 1. November dieses Jahres sind die neuen Vorschriften gültig.
Swico fordert digitalen Entrümpelungstag für die Schweiz
3 von 4 Sicherheitsexpertinnen halten Cybersecurity für eine frauenfreundliche Karriere
Jason feiert Lieblingstag
Probelauf für die E-ID
Update: Bechtles Index für digitale Souveränität kommt auf den Markt
Media Markt erhält neuen alten Schweiz-Chef
Von offenen Quellen und heiklen Daten
Ihr Schweizer Microsoft Partner für digitale Verwaltung & Souveränität
Update: Basel-Stadt pausiert E-Voting – drei Kantone machen weiter