Die Wettbewerbskommission regelt Hotelbuchungen
Die Weko hat die Vertragsbedingungen von drei Online-Buchungsportalen geregelt. Sie verbot den Unternehmen Booking.com, Expedia und HRS, Exklusivverträge anzubieten.

Die Wettbewerbskommission hat ihre Untersuchung gegen Booking.com, Expedia und HRS abgeschlossen. Die drei Anbieter von Onlinebuchungen boten Hotels Exklusivverträge an. Aufgrund bestimmter Klauseln durften Hotels günstigere Angebote oder mehr Zimmer auf anderen Portalen veröffentlichen. Diese Klauseln verstossen jedoch gegen das Kartellgesetz, beschloss die Weko.
Die Unternehmen Booking.com und Expedia führten unterdessen weniger restriktive Vertragsbedingungen für Europa ein. Bislang sei HRS dieser Aufforderung nicht gefolgt. Die Weko würde bei einer Wiedereinführung solcher Klauseln einschreiten, erklärte sie.

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