Podium

"Wir unterstützen das EPD, weil es den Datenaustausch verbessert"

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von George Sarpong

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist beschlossene Sache. Im Podium erklärt Cornelis Kooijman, Leiter Qualität/E-Health, Mitglied der Geschäftsleitung, Spitex Verband Schweiz, welche Vorteile er im EPD sieht und was man verbessern könnte.

Cornelis Kooijman, Leiter Qualität/E-Health, Mitglied der Geschäftsleitung, Spitex Verband Schweiz. (Quelle: Spitex)
Cornelis Kooijman, Leiter Qualität/E-Health, Mitglied der Geschäftsleitung, Spitex Verband Schweiz. (Quelle: Spitex)

Welche Möglichkeiten der Mitgestaltung haben die ambulanten Pflegedienste bei der Umsetzung des EPDG?

Cornelis Kooijman: Als Dachverband der Non-Profit-Spitex arbeitet der ­Spitex Verband Schweiz in zahlreichen Gremien und Teilprojekten von E-Health Suisse und dem Bund mit. Hauptaufgabe ist es, immer wieder auf die Wichtigkeit der ambulanten Pflege im Behandlungsprozess hinzuweisen. Wir werden uns auch aktiv an der Vernehmlassung der Verordnung zum EPDG einbringen, deren Entwurf zurzeit ausgearbeitet wird.

Welche Vorteile sehen Sie im EPD?

Wir unterstützen das EPD, weil es den Datenaustausch unter Gesundheitsfachleuten und zwischen den involvierten Leistungserbringern verbessern wird. Das EPD vereinfacht unsere Prozesse bei Ein-, Aus- und Übertritten, und wir können die für uns relevanten, gebündelten Informationen direkt in unser Primärsystem übertragen, respektive daraus exportieren. So profitieren unsere Patienten von einer optimalen, gut ­koordinierten Versorgung. Zudem begrüssen wir, dass sich das EPDG am Selbst­bestimmungsrecht der Patienten orientiert.

Was müsste am Bundesgesetz zum EPD Ihrer ­Meinung nach verbessert werden?

Das EPD erreicht seinen maximalen Nutzen nur, wenn sich alle Leistungserbringer daran beteiligen und ihre Patientendaten ins Dossier einfügen. Dem Datenschutz ist dabei höchste Priorität beizumessen. Die Botschaft zum EPDG erwähnt eine Anpassung der Tarife. Die Spitex hat aber keine Tarife, sondern Beiträge gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Es ist zwingend, dass eine Anpassung der Beiträge vorgesehen ist, um den Aufwand für die Bearbeitung von Daten im elektronischen Patientendossier zu entschädigen. Dieser Anreiz ist nötig, um die Einführung des EPD zu beschleunigen und den Spitex-Organisationen den Anschluss an (Stamm-)Gemeinschaften zu ermöglichen.

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