EPD – the next Level of Wahnsinn
Die ersten technischen und organisatorischen Grundlagen des EPD sind vor bald 20 Jahren festgelegt worden und es fragt sich, ob das EPD-Konzept mittlerweile nicht etwas aus der Zeit gefallen ist. Die aktuellen Entwicklungen.

Es ist ruhig geworden um das EPD. Seit der Inkraftsetzung des EPDG am 15. April 2020 sind per Ende August 2025 gerade einmal rund 120 000 Dossiers eröffnet worden. Wenn es in diesem Tempo so weitergeht, werden erst in 450 Jahren alle 9 Millionen Versicherten ein Patientendossier nicht nur haben (nach dem Opt-out-Prinzip ab 2028), sondern auch aktiv nutzen. Immerhin funktioniert endlich die Cross-Community-Abfrage.
Die Stammgemeinschaften balgen sich währenddessen um zusätzliche Dossiereröffnungen, unter anderem durch die ungefragte Vereinnahmung der Dossier-Reste des E-Impfdossiers, um damit Zugang zu den Honigtöpfen des Bundes zu bekommen, die im Rahmen der Zwischenrevision des EPDG freigegeben wurden.
Mit Mergers & Acquisitions wollen einige Stammgemeinschaften an Grösse gewinnen und sich als zukünftige nationale Plattform positionieren. Die Kosten für Migration und Rezertifizierungen werden dann wohl die angeschlossenen Leistungserbringer zu tragen haben.
Die Post versucht dagegen, sich als zukünftiger nationaler technischer Plattformbetreiber in Position zu bringen, hat aber mit dem Gang in die Microsoft-Public-Cloud – wie war das gleich nochmal mit der TOZ? – eine der grösseren Stammgemeinschaften als Kunden verloren.
Hinzu kommt, dass auch Kantone wie etwa Uri das Handtuch werfen und mit Investitionen ins EPD zuwarten wollen, bis die grosse Revision des EPDG 2028 greift.
Der Blick in die Kristallkugel
Im Spätherbst dieses Jahres soll die Botschaft des Bundesrats zur Vernehmlassung der Revision des EPDG dem Parlament vorgelegt werden. Ursprünglich war diese für den Frühling 2025 geplant, wurde nun aber der frisch gegründeten Beratungsfirma eines Alt-Nationalrats zur «Bestandesaufnahme» und «Schärfung» übergeben. Darin wird richtigerweise eine zentrale technische Plattform, aber unsinnigerweise unter Beibehaltung der acht separaten Stammgemeinschaften, vorgeschlagen. Das Onboarding sowie das ab 2028 notwendige Opt-out-Management und die interkantonale Mobilität von Dossier-Inhabern werden damit nicht vereinfacht, sondern im Gegenteil noch weiter verkompliziert. Das führt zu einem weiteren Mangel an Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des EPD.
Kommt noch dazu, dass zwar die Verwendung der AHV-Nummer als Identifikator auf B2B-Anwendungen erweitert werden soll, für das EPD aber weiterhin nur die «geheime» Patientenidentifikation verwendet werden darf.
Das nächste Fiasko zeichnet sich in Form von weiteren Kämpfen der Stammgemeinschaften um die Honigtöpfe des Bundes und zusätzliche EPD-Dossiers ab. Leider gibt es schon zu viele Profiteure und damit eine Lobby, die ihren Teil der jährlich 65 Millionen Franken lieber vereinnahmen will, als dass jemand den Mut aufbrächte, die Verwaltung dieses Elends zu beenden. Die Verlierer werden wiederum das Gesundheitswesen, die Leistungserbringer und natürlich die Prämienzahler sein.
Fazit
Die ersten technischen und organisatorischen Grundlagen des EPD sind vor bald 20 Jahren festgelegt worden und es fragt sich, ob das EPD-Konzept mittlerweile nicht etwas aus der Zeit gefallen ist.
Die Leistungserbringer warten nicht aufs EPD, sondern setzen schon lange auf moderne und flexible Lösungen privater Anbieter wie KIS-Portale, die sich einfach mit den spitalinternen Prozessen integrieren lassen und einen echten Mehrwert für die Leistungserbringer und die Patienten und Patientinnen bieten.

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