Neue Vorgaben

Bundesrat will Rechtssicherheit für elektronische Dokumente

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Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen in die Vernehmlassung geschickt. Er will so Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

Der Bundesrat will laut einer Mitteilung die Digitalisierung von öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben und ihre Rechtssicherheit stärken. Er schickte dafür am Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) in die Vernehmlassung. Diese wird bis am 7. Dezember dauern.

Die EÖBV trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Der Bundesrat will sie nun revidieren und neben Notare auch andere Urkundspersonen wie Zivilstandsbeamte, Mitarbeiter der Handelsregisterbehörden und Grundbuchverwalter der EÖBV unterstellen. Die Revision soll Transparenz schaffen und die Rechtssicherheit stärken, etwa bei Geschäften, die über Kantons- und Landesgrenzen hinweg geschehen.

Das Bundesamt für Justiz weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die Kantone nicht verpflichtet seien, elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen einzuführen. Die neuen Vorgaben sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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