Bundesrat schickt E-ID-Verordnung in die Vernehmlassung
In der E-ID-Verordnung legt der Bundesrat Details zum Antrags- oder Prüfprozess der elektronischen Identität fest. Er definiert auch Massnahmen, um die Privatsphäre der User zu schützen. Die Vernehmlassung endet nach der Volksabstimmung zur neuen E-ID.
Der Bundesrat will weitere Einzelheiten zur Schweizerischen elektronischen Identität (E-ID) regeln. Dazu schickt er die E-ID-Verordnung in die Vernehmlassung. Sie ergänzt das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz, BGEID), welches das Parlament Ende 2024 gutgeheissen hat. Das Gesetz wird in Kraft treten, "sofern die Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 28. September 2025 der Einführung der E-ID zustimmen", räumt der Bundesrat ein. Man habe die Vernehmlassung zur Verordnung vor der Abstimmung eröffnet, "um maximale Transparenz herzustellen".
In-App-Warnung bei übermässigem Datenhunger
Konkret legt der Bundesrat in der Verordnung das Vorgehen fest, wie und unter welchen Voraussetzungen eine E-ID beantragt werden kann. Ausserdem wird präzisiert, wie die Unternehmen und Behörden vorzugehen haben, wenn sie die E-ID ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen oder die Vertrauensinfrastruktur nutzen und eigene Nachweise ausstellen wollen.
Mit der Verordnung konkretisiert der Bundesrat auch Massnahmen, um die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer der künftigen E-ID zu schützen. So dürfen Behörden und Unternehmen bei der Überprüfung der E-ID oder anderer elektronischer Nachweise keine unnötigen Daten abfragen oder speichern. Jede Person, die sich diesbezüglich nicht korrekt behandelt fühlt, könne sich direkt beim Bundesamt für Justiz (BJ) melden, heisst es in der Mitteilung. Das BJ führe dann ein Prüfverfahren durch und trage einen Vermerk zur gemeldeten Behörde oder dem gemeldeten Unternehmen ins Vertrauensregister ein. Dadurch werden andere User der fraglichen Dienstleistung direkt in der elektronischen Brieftasche des Bundes ("Swiyu-App") vor dem unsachgemässen Vorgehen der entsprechenden Behörde oder des entsprechenden Unternehmens gewarnt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2025, also etwas mehr als bis zwei Wochen nach der Volksabstimmung.
Während Parlament und der Bundesrat die E-ID rasch einführen wollen, plädiert die Mehrheit der Politiker bei elektronischen Unterschriftensammlungen für mehr Vorsicht. Bevor E-Collecting definitiv eingeführt wird, wollen sie Pilotprojekte durchgeführt haben, wie Sie hier lesen können.
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