Powered by it-beschaffung.ch

Simap-Meldungen Woche 39: Ausschreibungen

Uhr

Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Adobe Creative Cloud Produkte für Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

  • Ausschreibung 933587: Adobe Creative Cloud Produkte *. Publiziert am 28.9.2016 . * Originaltitel: (16102) 620 Adobe Creative Cloud Produkte. Gesamte Bundesverwaltung in Form einer gemeinsamen Beschaffung (Beschaffungskooperation) mit Post CH AG und Schweizerische Bundesbahnen SBB. In der Bundesverwaltung, der SBB und der Post werden Adobe-Acrobat-Produkte als Standard verwendet. Die Lizenzen wurden bis anhin gekauft; zusätzlich zu den gekauften Lizenzen, konnten Leistungen im Bereich Support und Wartung erworben werden. Die Unternehmung Adobe hat die Lizenzierung bzw. das diesbezügliche Modell seiner Produktlinie in der Zwischenzeit geändert. Neu können die Lizenzen nicht mehr als sogenannte „Kauflizenz“ im vorstehenden Sinn erworben werden, sondern nur noch im Sinne eines Miet-Modelles (im Folgenden auch: „Miete“) , welches die vorstehenden Leistungsbestandteile (Nutzung als solche, Support und Wartungsleistungen) mitumfasst. Diese neue Situation ist vergabe- und vertragsrechtlich entsprechend neu zu ordnen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst vor diesem Hintergrund im Wesentlichen die folgenden Leistungskomponenten: - Bedingungen betreffend die Umwandlung bestehender Produkte in das neue Mietmodell für die nächsten Jahre Dieser Leistungsgegenstand wird im Rahmen eines Grundauftrages (GL) sowie optionaler Leistungen (OP) ausgeschrieben. GL: Umwandlung/Erneuerng der bestehenden Adobe Produkte/Lizenzen in das neue Adobe Mietmodell. Die Bezugsdauer im Grundauftrag ist für eine Laufzeit vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 OP: Weiterführung des vereinbarten Vertrages für ein weiteres Jahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Das BBL sieht im Zuge der gegenständlichen Ausschreibung gestützt auf die geltende Submissionsordnung des Bundes im Sinne von Art. 2 c VöB eine sogenannte „Gemeinsame Beschaffung“ vor. An der gegenständlichen Einkaufs- bzw. Beschaffungskooperation beteiligen sich neben dem BBL als zentrale Beschaffungsstelle (für die Bundesverwaltung im zivilen Verwaltungsbereich - z. B. zugunsten der FUB, des BIT, des EDA) - zusätzlich die Post und SBB. Die Federführung für die Ausschreibung wird durch das BBL wahrgenommen. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird ein Adobe Händler bzw. Reseller (im Folgenden: Händler) gesucht. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

  • Kontakt: 12.10.2016 Frist für Fragen Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. 7.11.2016 Abgabetermin Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16102) 620 Adobe Creative Cloud Produkte, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in EUR zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: Zahlungskonditionen sind Gegenstand von ZK02. Die Zahlung erfolgt netto in Euro (EUR), zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Alle Preisangaben sind in Euro (EUR) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Wartungs - und Supportbetrieb Der Anbieter bestätigt, dass er nach Zuschlagsentscheid über eine entsprechende Organisation verfügt, die den Wartungs- und Supportbetrieb (1st Level) mit deutsch sprechenden Kontaktpersonen sicherstellt und an Werktagen (ausgenommen Bundesfeiertage) von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) über eine gebührenfreie Telefonnummer erreichbar ist. Nutzungsanforderungen/ Use cases (jeweils separat für jede Vertragspartei) - Eskalationsstelle generell für critical Incidents/ problems (support cases) - Technischer SPOC (single point of contact) - Kommerzieller SPOC (single point of contact) - Account Mgmt für Adobe-Beratung. / z. Bsp. neues Lizenzmodell - Führen des Lizenzmanagement, Abwicklung jährlicher True-up - Abwicklung des License Swapping und Meldung des Mengengerüst an Adobe - Regelmässiger Informationsaustausuch der Adobe Produkte/Lizenzierung/Neuigkeiten EK03 SPOC Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, in der Zusammenarbeit mit dem Bund, der Post und den SBB ohne Kostenfolge und während der gesamten Vertragslaufzeit inkl. Option (4 Jahre) jeweils einen separaten Single Point of Contact (SPOC) für den Bund, die Post und die SBB in deutscher* Sprache für Anfragen und Eskalationen zu definieren (inklusive eines Stellvertreters bei Abwesenheit). *Deutsch - Sprachniveau C1 gemäss "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)" oder Muttersprache EK04 Führung Inventar Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, für den Bund, die Post und die SBB je ein separates Inventar zu führen. EK05 Einzelverträge Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, für alle Parteien (Post, Bund und SBB) drei verschiedene Einzelvertäge für das gesamte Mengengerüst abzuschliessen. EK06 Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, den Bund, die Post und die SBB als einzelne Kunden zu betrachten und mit ihnen direkt als Einzelparteien abzurechnen. EK07 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware vom 20.10. 2010 EK09 Geheimhaltung Zusätzlich zu entsprechender Bestimmung in den AGB des Bundes (vgl. EK 08 hiervor): Soweit der Leistungserbringer Einblick in Angaben über den Post- und Zahlungsverkehr der Kundschaft der Post erhält, verpflichtet er sich zur Einhaltung des Postgeheimnisses; hingewiesen wird insbesondere auf Art. 321ter des Schweizeri schen Strafgesetzbuches (SR 311.0). EK10 Adobe-Händler Status: Der Anbieter bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Eingabe des Angebotes für die Anbieterfirma über einen Adobe Händler-Status bzw. ein Zertifikat dieses Status oder eine Registrierung zum Erhalt des Adobe Händler-Status für die ausschreibungsgegenständlichen Produkte verfügt.

Daten-Infrastruktur für ETH Zürich

  • Ausschreibung 932829: Agrovet-Strickhof Daten-Infrastruktur. Publiziert am 26.9.2016 . ETH Zürich. Im Rahmen von Agrovet-Strickhof wird eine neue Kooperation zwischen Strickhof, ETH und UZH aufgebaut. Die Kooperation Agrovet-Strickhof wird mit diesem Projekt eine neue Daten-Infrastruktur für das Bildungs- und Forschungszentrum Agrovet-Strickhof aufbauen, welche sich in die vorgegebene technische Umgebung integriert. Die Daten-Infrastruktur muss auf innovative Art und Weise realisiert werden, damit man den unter-schiedlichen Anforderungen und der komplexen Situation gerecht werden kann. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Kontakt: 17.10.2016 Frist für Fragen Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. 24.11.2016 Abgabetermin 14:00 Das Angebot soll einmal in Papierform mit allen Unterschriften, sowie zusätzlich als elektroni-sche Kopie, einmal in bearbeitbarer Form (Word, Excel, etc.) und einmal in unveränderbarer Form (pdf) auf CD, DVD; USB-Stick oder anderen üblichen Datenträgern, eingereicht werden. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Informatikdienste, zu Hdn. von Frau Ilka Titze, Stampfenbachstrasse 68, 8092 Zürich, Schweiz, E-Mail: gatt-wto@id.ethz.ch.

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin. Die Komplexität der Anforderungen lässt Varianten nicht zu. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). 2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten. Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen. gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Doktorandenverwaltung für Universität Bern

  • Auschreibung 933011: Doktorandenverwaltung. Publiziert am 22.9.2016 . Universität Bern. Mit dem Projekt Doktorandenverwaltung sollen die heutigen EDV-Individuallösungen der Fakultäten und Graduate Schools der Universität Bern abgelöst werden. Ziel des neu einzuführenden Systems ist die Integration aller Einheiten in eine Gesamtapplikation. Über Schnittstellen zu bestehenden Systemen sollen redundante Dateneingaben reduziert werden. Die bestehenden unterschiedlichen Systeme zur Abwicklung der Doktorate sollen durch eine zentrale Lösung ersetzt werden. Die Lösung soll die wesentlichen Bedürfnisse zur Administration dieser Geschäfte abdecken, mehr und schnellere Übersicht schaffen und den Bedarf an Papierarchiven und -dossiers reduzieren. Darüber hinaus sollen Abläufe vereinfacht werden, indem Daten, die bereits in Drittsystemen geführt werden, einbezogen werden und nicht neu erfasst werden müssen. Für die Universität stehen die Daten für allfällige Auswertungen (Data Warehouse, Statistiken) zur Verfügung. Den Benutzern sollen einfach und intuitiv zu bedienende Bildschirme in einem Web-Browser zur Verfügung gestellt werden. Auftraggeber: Kanton

  • Kontakt:14.10.2016 Frist für Fragen . 4.11.2016 Abgabetermin 12:00 Universität Bern, Verwaltungsdirektion, Finanzabteilung, zu Hdn. von Mailis Riim, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern, Schweiz, Telefon: +41 (0)31 631 53 45, E-Mail: mailis.riim@fin.unibe.ch

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Min. Gültigkeit des Angebots: 120 Tage.

Erneuerung Druckerinfrastruktur für Kantonsspital St.Gallen.

  • Auschreibung 929675: Erneuerung Druckerinfrastruktur für das Kantonsspital St.Gallen. Publiziert am 19.9.2016 . Kantonsspital St.Gallen, Informatik SSC-IT. Projektleistungen -Übergreifende Projektmanagementleistungen -Konzepte / Proof of Concept -Realisierung System -Einführung / Probebetrieb Druckerbackendinfrastruktur -Betrieb der Druckerbackendinfrastruktur (Druckerapplikationen, Druckerqueues, Pikett…) -Wartung -Lizenzen -Dokumentation Druckerendgeräte neu und bestehend -Toner-/Patronenlieferung -Toner-/Patronenmanagement -Toner-/Patronenaustausch für die Drucker der Spitalregion SR KSSG, Rettung St.Gallen, Blutspendezentrum, Krebsregister und Zentrum für Labormedizin -Treiber- und Firmwaremanagement -Umzugsdienstleistungen -Supportdienstleistungen (exkl. Hardwarereparatur und Ersatzteillieferung) -Pikettleistungen -Supportdienstleistungen und Verwaltung der bestehenden Spezialdruckerendgeräte (Brother, Zebra…) -Lifecycle Geräteaustausch -Dokumentation Neue Druckerendgeräte -Lieferung und Kalibrierung von Druckerendgeräten gemäss den Anforderungen und Mengengerüst aus den Lastenheften -Ersatzteillieferung -präventive Wartung -Reparaturaufwände Administration -Verschiedene administrative Leistungen -Reporting -Dokumentation -Entsorgung Weiter soll als Option folgende Leistungen angeboten werden: -Pauschale für Reparaturaufwand, Ersatzteillieferung und präventive Wartung für die bestehenden Druckerendgeräte -Leasing der neuen Druckerendgeräte gemäss den Anforderungen und Mengengerüst aus den Lastenheften. Zur Berechnung soll eine Leasingdauer von 5 Jahren mit Restwert 1CHF pro Gerät angenommen werden. -Dienstleistungen für den Toner-/Patronenaustausch der SR RWS und SR FT -Pikettleistungen (Bereitschaftsdienst) für Druckerendgeräte mit hoher Verfügbarkeit. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben

  • Kontakt: 29.9.2016 Frist für Fragen Die Fragen sind bis am 29. September 2016, 17:00 Uhr über das SIMAP-Forum einzureichen. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. Fragen über andere Kanäle werden keine beantwortet. 8.11.2016 Abgabetermin 11:30 Die Angebote müssen verschlossen und mit dem Vermerk "Ausschreibung Erneuerung Druckerinfrastruktur - DARF NICHT GEÖFFNET WERDEN" versehen sein. Das Angebot ist in Papierform in 3 Exemplaren sowie elektronisch als PDF- & Excel-Dateien auf CD, DVD oder USB Stick einzureichen (3 Exemplare). Das Risiko der rechtzeitigen Angebotszustellung liegt beim Anbieter. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Kantonsspital St.Gallen, Informatik SSC-IT, zu Hdn. von Sekretariat Informatik, Rorschacher Strasse 139, 9000 St.Gallen, Schweiz, Telefon: 071 / 494 24 24

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: 29.9.2016 Frist für Fragen Die Fragen sind bis am 29. September 2016, 17:00 Uhr über das SIMAP-Forum einzureichen. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. Fragen über andere Kanäle werden keine beantwortet. 8.11.2016 Abgabetermin 11:30 Die Angebote müssen verschlossen und mit dem Vermerk "Ausschreibung Erneuerung Druckerinfrastruktur - DARF NICHT GEÖFFNET WERDEN" versehen sein. Das Angebot ist in Papierform in 3 Exemplaren sowie elektronisch als PDF- & Excel-Dateien auf CD, DVD oder USB Stick einzureichen (3 Exemplare). Das Risiko der rechtzeitigen Angebotszustellung liegt beim Anbieter. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.

Ersatzbeschaffung der ICT-Infrastruktur für die Bezirksschulenfür Küsnacht

  • Auschreibung 932679: Ersatzbeschaffung der ICT-Infrastruktur für die Bezirksschulen Küssnacht. Publiziert am 30.9.2016 . Bezirk Küssnacht, Ressort Bildung. Lieferung von 100 Desktop- und 330 Notebook-Computern zu zwei Terminen an drei Standorte.

  • Kontakt:14.10.2016 Frist für Fragen per Mail, spätestens bis 12:00 Uhr. 9.11.2016 Abgabetermin 12:00 gemäss Submissionsunterlagen, Kapitel 16 Bezirksschulen Küssnacht, zu Hdn. von Iso Kalchofner, Oberdorf 67, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz, Telefon: 041 854 50 85, E-Mail: iso.kalchofner@bskuessnacht.ch, URL www.kuessnacht.ch

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Subunternehmer: gemäss Submissionsunterlagen, Kapitel 10. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130). Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten. Zahlungsbedingungen: gemäss Submissionsunterlagen, Kapitel 15.

Konzeption, Umsetzung, Weiterentwicklung und Wartung & Support der WFM-Lösung für Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Auschreibung 931875: IWB, Workforce Management (WFM). Publiziert am 24.9.2016 . Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel. IWB führt innerhalb ihrer Geschäftsprozesse Service- und Instandhaltungsarbeiten an Netz, Anlagen und Geräten im Aussendienst mit mobilen Aussendienstmitarbeitern in verschiedenen Abteilungen durch. Die Organisation, die Steuerung und das Controlling dieser Arbeiten erfolgt derzeit mittels unterschiedlicher Hilfsmittel, sei es mit Papier oder verschiedener IT-basierter WFM-Lösungen. Die Heterogenität dieser Systemlandschaft, Ineffizienzen innerhalb der papierbasierten Auftragsabwicklung aber auch das abzusehende End-of-life von MAM/MAU motivieren die Einführung und Ausschreibung einer neuen modernen IT-basierten WFM-Lösung. Strategisch soll diese Lösung als Basis für die Abwicklung aller mobilen Aussendienstarbeiten innerhalb der IWB ausgebaut werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die iterative Konzeption, Umsetzung, Weiterentwicklung und Wartung & Support der WFM-Lösung für IWB. Die Bereitstellung der Basisarchitektur und die Abbildung eines generellen Prozesses bildet die Grundlage (vgl. Lastenheft Ziffer 2.2 „Grundleistung und Optionen“). Aufbauend auf der Grundleistung, werden iterativ und nach dem im Projekt vorgegebenen Priorisierung Arbeitspakete gebildet, welche konzipiert, realisiert, integriert und eingeführt werden. Die darauffolgende Wartung und der Support, sowie die Weiterentwicklung der WFM-Lösung sind ebenfalls Bestandteil des Vergabeverfahrens. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben

Kontakt: 3.11.2016 Abgabetermin 14:30 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: IWB, Workforce Management (WFM)" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. 3.11.2016 Offertöffnung 14:30 Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, Schweiz, E-Mail: kfoeb@bs.ch.

Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. gemäss Kapitel 3.8. Lösungskonzept und Anbieterpräsentation Projektvorgehen und Methoden Wartung und Support Spezifische Facherfahrung und Referenzen Projektteam Angebotspreis Riskshare. 25% 5% 10% 20% 15% 20% 5%. Lösungskonzept und AnbieterpräsentationProjektvorgehen und MethodenWartung und SupportSpezifische Facherfahrung und ReferenzenProjektteamAngebotspreisRiskshare. Zuschlagskriterien: 25% Lösungskonzept und Anbieterpräsentation 5% Projektvorgehen und Methoden 10% Wartung und Support 20% Spezifische Facherfahrung und Referenzen 15% Projektteam 20% Angebotspreis 5% Riskshare. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Allgemeine Teilnahmebedingungen - Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen - Vorlage einer Haftpflichtversicherung - Akzeptanz des Vertragsentwurfs - Akzeptanz der Geheimhaltungserklärung - Akzeptanz AGB Werkvertrag - Akzeptanz Datenschutzvereinbarung - Vorlage Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden - Bestätigung der Ausgleichskassen - Bestätigung SUVA bzw. BU/NBU - Bestätigung Pensionskasse - Bestätigung Krankentaggeldversicherung - Bestätigung Arbeitsort - Bestätigung Sprache Projektteam - Bestätigung Sprache Wartung und Support - Bestätigung Sprache Dokumentation - Bestätigung Sprache System - Bestätigung SPOC - Bestätigung mind. 60% eigene Leistungserbringung - Zertifikat SAP-Partnerstatus - Auflistung "Safe Harbor Swiss List" (bei unterliegen Patriot Act) Die detaillierten Vorgaben der allgemeinen Teilnahmebedingungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen. - Die federführende Firma/der Einzelanbieter beschreibt drei in den letzten vier Jahren abgeschlossene Projekte, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang der Arbeiten (Konzipierung, Entwicklung, Implementierung sowie Betrieb und Support eines WFM-Systems), Auftraggeber (Branche/Mehrspratenunternehmen [Strom, Gas, Wasser, Fernwärme], Qualitätsverständnis, Sprache) und Grösse vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist dann gültig, wenn der GU bzw. Einzelanbieter in der Rolle als GU oder Einzelanbieter fungierte. Zudem müssen mindestens zwei Sparten (Strom, Gas, Wasser und/oder Fernwärme) bei mindestens einer Referenzfirma erfüllt sein. Dabei können die Referenzprojekte zwischen GU und alfälligen Subunternehmern bzw. Einzelanbieter wie folgt gesplittet werden: - Der Lieferant muss die Verantwortung für alle Tätigkeiten bis und mit Übergabe an Support und Betrieb getragen haben (Generalunternehmer = GU) - Einzelne Tätigkeiten oder Teilsysteme können durch einen Subunternehmer abgedeckt werden - Allfällige Subunternehmer für Support- oder Betriebsleistungen müssen über Kundenreferenzen für WFM-Systeme in vergleichbarer Grösse verfügen. - Der Anbieter setzt ein kompetentes und erfahrenes Projektteam ein, welches die gemäss Lastenheft benötigten Kompetenzen vollständig abdeckt. Mit der Aufführung der einzelnen Schlüsselpersonen (mind. die Rollen "Projektleitung", "Testmanagement", "Business Analyse", "Entwicklung"; Personalunion ist möglich) bestätigt der Anbieter dass der/die jeweilige Spezialisten/in für das Projekt verfügbar ist. Die geforderten Angaben zu den Schlüsselpersonen sind im Anhang 10 zu machen. Weiter ist pro Schlüsselperson ein vollständiges CV mit dem Angebot einzureichen.

Mobile Testinfrastruktur für ein Large Scale Assessment für Generalsekretariat EDK

  • Auschreibung 919759: Mobile Testinfrastruktur für ein Large Scale Assessment: Hardware, Transporteinheiten und Support. Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen im Jahr 2017 am Ende der Primarschule in der Schweiz. Publiziert am 17.9.2016 . Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (GS EDK). Ausgangslage: Seit der Volksabstimmung vom Mai 2006 über die Bildungsartikel sind die Kantone per Bundesverfassung zur Harmonisierung von wichtigen Eckwerten im Schulwesen verpflichtet. Dazu gehört auch die Harmonisierung der Bildungsziele. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren haben im Juni 2013 beschlossen, im Zeitraum 2014-2017 zwei Erhebungen durchzuführen und den Erreichungsgrad der nationalen Bildungsziele zu überprüfen. Eine erste Erhebung ist im Jahr 2016 durchgeführt worden (Mathematik am Ende der obligatorischen Schule) und eine zweite findet im Frühjahr 2017 statt (Schulsprache und erste Fremdsprache am Ende der Primarschulstufe). Alle Kantone haben sich mit einer Stichprobe beteiligt. Im Rahmen der Erhebung 2017 werden rund 25'000 Schülerinnen und Schüler in der ganzen Schweiz getestet. Die nationale Projektleitung, zusammengesetzt aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen der Schweiz und beauftragt durch das Generalsekretariat EDK, verantwortet die Durchführung der Erhebung. Gegenstand der Ausschreibung: Während 6 Wochen, vom 24. April bis 2. Juni 2017, finden die Erhebungen für die Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen der Schulsprache und der ersten Fremdsprache in den Schulen der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz statt. Getestet werden Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr, die sich somit am Ende der Primarschulzeit befinden. In der Schulsprache wird Lesen und Orthographie getestet und in der ersten Fremdsprache Lesen und Hören. Die Tests sind computerbasiert. Weil nicht alle Primarschulen über eine genügende ICT-Infrastruktur verfügen, werden Tablets eingesetzt, die ein externer Testadministrator / eine externe Testadministratorin zur Schule mitbringt. Die Tests finden vormittags im Rahmen von Testsessionen statt. Eine Testsession dauert in der Regel 3.5 Stunden und es nehmen etwa 20 Schülerinnen und Schülern teil. Für diese Erhebung (Schulsprache und erste Fremdsprache am Ende der Primarschulstufe) wird ein Anbieter gesucht, welcher die notwendige Hardware vermietet – Tablets, Server, WLAN Access Point, Kopfhörer, passende Transportsystemen, sowie ein geeignetes Support- und Lieferungssystem bereitstellt. Den detaillierten Aufgabenbeschreib finden Sie im Ausschreibungsdokument (> Ausschreibungsunterlagen). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen und weiblichen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben

  • Kontakt: 12.10.2016 Frist für Fragen Bemerkungen : Die Fragen sind bis am 12. Oktober 2016, 12:00 Uhr, im Frage-/Antwort-Forum auf www.simap.ch einzureichen und werden am 14. Oktober 2016 beantwortet. 27.10.2016 Abgabetermin Für das Datum der Einreichung des Angebotes gilt das Datum des Poststempels. Generalsekretariat EDK Abt. Qualitätsentwicklung, zu Hdn. von Andreas Klausing, Speichergasse 6, 3001 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 309 51 11, Fax: +41 31 309 51 50, E-Mail: klausing@edk.ch

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). EK02: Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Ausschreibungsdokument beschrieben erfüllen zu können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK03: Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK04: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen mit Projektleitungsfunktion Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen mit Projektleitungsfunktion einzusetzen, die in mindestens zwei der meistgesprochenen Landessprachen (d.h. DE, FR, IT) fliessend kommunizieren können. EK05: Leistungsanforderungen Der Anbieter bestätigt, dass er die im Ausschreibungsdokument genannten Anforderungen leisten kann. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter wird einziger Vertragspartner für den Auftraggeber sein. Alle Teilnehmer und ihre Funktion in der Bietergemeinschaft müssten genannt werden. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: Auf Initiative der ausschreibenden Behörde möglich. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sämtliche Kosten inkl. MWSt. sind einzubeziehen. Gemäss Angaben unter "3.7. Eignungskriterien".

Produktionsleistungen im Medienbereich für SBB

  • Auschreibung 931871: Produktionspartner für SBB Bildungsmedien. Publiziert am 28.9.2016 . Schweizerische Bundesbahnen, Konzerneinkauf Dienstleistungen. Der Bereich «Bildungsmedien» stellt die professionelle Konzeption und Entwicklung sämtlicher Bildungsmedien für alle Leistungsbereiche der Bildung SBB sicher. Die Anzahl der Medienproduktionen übersteigt heute die internen Kapazitäten dieses Bereiches. Zur Abdeckung der Produktionsleistung, vor allem bei Arbeitsspitzen, sucht die SBB mit Hilfe dieser Ausschreibung nach strategischen Partnern, die mit Produktionsleistungen im Medienbereich unterstützen. Dies kann die Teilproduktion eines Lernfilmes basierend auf einem gelieferten Drehbuch sein, aber auch eine vollständige Produktion einer Animation oder eines Lernspieles bedeuten. Die Ausschreibung erfolgt dabei in 2 Losen. Ein Anbieter kann sich auf eine beliebige Anzahl Lose bewerben. Es muss aber immer auf ein gesamtes Los angeboten werden (alle Medien in einem Los). Los 1: Animation/Game (interaktive und multimediale Bildungsmedien) Los 2: Film (Bewegtbild, in der Regel nicht animiert oder interaktiv). Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Animation/Game: interaktive und multimediale Bildungsmedien (Infografiken, 360° Bilder, LernApps, eBooks, eLernkarteien, Systemsimulationen, Modelle, Lernspiele). Los 2: Produktion von Filmen (Kurzfilme, Erklärfilme, Interviewfilme, Interaktionsfilme). Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Kontakt: 10.10.2016 Frist für Fragen . 7.11.2016 Abgabetermin 16:30 Schweizerische Bundesbahnen, Konzerneinkauf Dienstleistungen, zu Hdn. von Marie-Ines Heide, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65, Schweiz, Telefon: 079 876 96 79, E-Mail: einkauf.dienstleistungen@sbb.ch.

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. - Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Ausreichende Bonität - Qualitätsmanagement - Sämtliche direkten Kontaktpersonen des Anbieters müssen in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können. Bietergemeinschaft: ausgeschlossen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Projektleiters Expert S4 für Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern

  • Auschreibung 931627: Projektleiter HarmTel. Publiziert am 20.9.2016 . Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines Projektleiters Expert S4 zur Leitung des Projekts „Harmonisierung der Telefonie der Verwaltung des Kantons Bern (HarmTel)“ fix für zwei Jahre (2017 – 2018). Dies für die Abwicklung der Phasen Einführung und Abschluss (UCC) respektive für die Phasen Realisierung, Einführung und Abschluss (CCL) gemäss der Projektmanagementmethode HERMES SA. Das Ziel ist sicherzustellen, dass die bestehende Contact Center Lösungen (CCL) 1:1 abgelöst sind dass der UCC-Service vollständig eingeführt und einsatzbereit ist. Als Ergebnis liegt ein durch das KAIO mit dem Gewinner der Ausschreibung unterzeichneter Vertrag vor. Weitergehend wird auf den Kriterienkatalog im DecisionAdvisor (DA). Auftraggeber: Kanton

  • Kontakt: 30.9.2016 Frist für Fragen Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen in deutscher Sprache via SIMAP-Forum bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich bis am 07.10.2016 erfolgt. 31.10.2016 Abgabetermin Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach, inkl. vollständige elektronische Version) auf USB-Stick bis spätestens am Montag, 31.10.2016 bis 23:59 der Schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Montag, 31.10.2016 bis 15:30 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse übergeben worden sein. Angebote können von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Über der Adresse muss der Vermerk "Ausschreibung Projektleiter HarmTel, VERTRAULICH, BITTE. NICHT ÖFFNEN" angebracht werden. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, zu Hdn. von Beschaffung, Wildhainweg 9, 3001 Bern, Schweiz, Telefon: ohne Angaben, Fax: ohne Angaben, E-Mail: beschaffung.kaio@fin.be.ch.

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist ausgeschlossen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Zur Anbieterpräsentation und zum Assessment werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der Zuschlagskriterien gestützt auf die schriftlichen Angebote noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Das heisst, dass diejenigen Anbieter, die z.B. wegen dem Preis die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot auch dann nicht wettmachen könnten, wenn sie in der Anbieterpräsentation und dem Assessment die Maximalpunktzahl erreichen würden, nicht eingeladen werden. In Grenzfällen, wenn die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot so gross ist, dass der Zuschlag nur dann möglich ist, wenn das bestbewertete Angebot in der Anbieterpräsentation und im Assessment sehr wenig und das fragliche Angebot sehr viel Punkte erhält, wird die Vergabestelle die betreffenden Anbieter darüber informieren und ihnen die Teilnahme an der Anbieterpräsentation und am Assessment freistellen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben. Der Vertragsschluss mit dem Gewinner der Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde. Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21). Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen und der darin enthaltenen Vorgabedokumente (Vertrag). Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MWST. auszuweisen. Der Preis inkl. MWST. beinhaltet insbesondere Versicherung, Sozialabgaben sowie alle direkt mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Kosten (Ausgaben, Spesen etc.).

Software Services und Projektdienstleistungen für Schweizerische Nationalbibliothek

  • Auschreibung 932127: NUBES *. Publiziert am 20.9.2016 . * Originaltitel: (16027) 307 NUBES. Bundesamt für Kultur, Schweizerische Nationalbibliothek. Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sucht mit dieser Ausschreibung Software Services wie auch Projektdienstleistungen und einen Anbieter, der die Anforderungen der Bundesverwaltung erfüllt: 1. Bibliotheksserviceplattform für das Bibliothekspersonal (abgekürzt LSP). 2. Öffentlicher Suchservice für die Endnutzer (abgekürzt PSS). 3. Anforderungen an die Bereitstellung der Services. 4. Unterstützung bei der Migration, Konfiguration und Einführung der Services. 1. Bibliothekssystemserviceplattform (LSP). Damit die LSP den Anforderungen der NB gerecht wird, hat sie folgende Funktionen bereitzustellen: . sie verfügt über die funktionalen Module zur Erwerbung von gedruckten oder digitalen Monographien und Periodika, zur Verwaltung von Lieferanten, zur Katalogisierung und Verwaltung von Exemplaren wie digitalen Objekten, zur Ausleihe und zur Magazinverwaltung wie auch zu einer Suche, die den Bedürfnissen des Bibliothekspersonals entspricht. sie wird in Form einer Webapplikation angeboten und erfordert keinen lokal installierten Client. ihre Benutzeroberfläche ist in den Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) und Englisch vorhanden oder kann durch die NB übersetzt werden. sie basiert vollständig auf Unicode. sie unterstützt MARC21 für Import, Export und Datentausch. sie unterstützt in ihren Katalogisierungsfunktionen RDA neben anderen Katalogisierungsregeln. sie unterstützt die Gemeinsame Normdatei (GND) mit ihren Spezialitäten für die Katalogisierung und nutzt sie auf der Suchoberfläche, um den Index anzureichern. sie stellt Arbeitsabläufe für die Pflichtabgabe, Geschenke und unbestellte Exemplare bereit. sie stellt gut dokumentierte und standardisierte, stabile Schnittstellen bereit, die Applikationen oder Services von Drittherstellern erlauben, auf die Kernfunktionen der Katalogisierung (Import/Export), der Ausleihe sowie der Erwerbung zuzugreifen. indem sie ein flexibel anpassbares Statistik- und Berichtsmodul bereitstellt, erlaubt sie der NB ihre Statistiken, Bibliographien und Berichte zu liefern. 2. Öffentlicher Suchservice (PSS). Damit die zukünftige PSS den Anforderungen der NB gerecht wird, hat sie folgende Funktionen bereitzustellen: . sie kann gleichzeitig mehrere verschiedene Instanzen bereitstellen, die sich bezüglich Corporate Design, Suchfunktionen, Suchraum und Oberflächenfunktionen unterscheiden. sie arbeitet direkt mit der LSP zusammen, um die Funktionen für Ausleihe und Dokumentenlieferdienst den Endnutzern zur Verfügung zu stellen. sie stellt die Oberfläche in allen Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) und Englisch bereit und unterstützt mehrsprachige Suche. sie ist in der Lage, die Pflichtelemente des Corporate Designs der Bundesverwaltung zu übernehmen. 3. Anforderungen für die Bereitstellung der Services. LSP und PSS sollen als vom Anbieter gehostete Services bezogen werden. Die NB hat als Teil der Bundesverwaltung verschiedene Anforderungen, die der Anbieter und die Services erfüllen müssen: . der Anbieter garantiert während der Vertragslaufzeit den Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung. der Anbieter wählt die optimale Infrastruktur und das optimale Systemdesign, um einen unterbruchsfreien Betrieb zu gewährleisten. neben dem Produktionssystem hat die NB Zugriff auf ein Testsystem basierend auf ihren Daten. der Anbieter arbeitet mit der NB für die weitere Entwicklung des Services zusammen. der Anbieter unterstützt die NB bei der Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsplatzvorgaben der Bundesverwaltung. da die NB gemäss Schweizer Datenschutzgesetz Persönlichkeitsprofile erstellt, um ihre Dienstleistungen im Bereich Ausleihe anzubieten, hat der Anbieter alle Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2014) zu erfüllen. 4. Unterstützung bei der Migration, Konfiguration und Einführung des Services. Die NB muss mit der neuen LSP und der neuen PSS in Q4 2017 den Produktivbetrieb aufnehmen. Um die geplanten Fristen einhalten zu können, stellt der Anbieter genügend Personal (ab Q1 2017) bereit, um die folgenden Dienstleitungen erfolgreich erbringen zu können: . Konfiguration der LSP und der PSS in Zusammenarbeit mit NB Personal. Integration der LSP und der PSS in die IT-Infrastruktur der NB. Migration der Daten der NB vom aktuellen System auf die LSP. Schulung des Bibliothekspersonals in der Nutzung von LSP und PSS sowie Schulung der Systembibliothekare in der Konfiguration und Optimierung von LSP und PSS. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

  • Kontakt: 6.10.2016 Frist für Fragen Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. 31.10.2016 Abgabetermin Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16027) 307 NUBES, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK 02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Zusätzlich garantiert er, dass sein Service von mindestens 3 Bibliotheken verwendet wird, deren Haupteigenschaften jenen der NB gleichen, die im Kapitel 3.1 des Pflichtenhefts beschrieben sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Die Projektreferenzen können den Servicereferenzen entsprechen. Referenzen zu für die Schweizerische Bundesverwaltung realisierten Projekten werden ausschliesslich mit schriftlicher Zustimmung der Kontaktperson angenommen. EK 03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK 04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer Sprache erstellen und abliefern können. EK 06 Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK 07 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 08 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK 09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) EK 10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 11 Akzeptanz der Erweiterung der Infrastruktur zur Authentisierung Der Anbieter ist bereit und in der Lage, seine Infrastruktur zur Authentisierung so zu erweitern, dass sie mit der SAML-Schnittstelle von eIAM zusammenarbeitet, der Standardlösung der Bundesverwaltung zur Authentisierung. (Für die Dokumentation zu eIAM siehe Anhang 6 und die Anforderungen in TS010 und TS067.) EK 12 Einhaltung von ISO 27001 Der Anbieter hält ISO 27001:2013, Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen, ein bezüglich. des Services (LSP und PSS). der zur Bereitstellung des Services benötigten Infrastruktur. des Rechenzentrums, in dem LSP und PSS gehostet werden und die Daten der NB gespeichert sind Die Anforderungen der NB bezüglich ISO 27001 sind im "Anhang 3: Anforderungen an die Datensicherheit" der Beilage 7 ausgeführt. EK 13 Akzeptanz des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und Dokumentation zum Standort des Rechenzentrums und der am Standort gültigen Gesetzgebung Der Anbieter stimmt zu, a) dass er die Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2014)* durch seine Angestellten, Subunternehmer und andere Hilfspersonen und Dritte sicherstellt b) dass er keine Personendaten der NB ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der NB aus dem produktiven System exportiert Hierzu dokumentiert der Anbieter klar und verständlich:. den Standort des Rechenzentrums, in dem sein Service gehostet wird, und anschliessend sämtliche verschiedenen Standorte an denen Daten verarbeitet, gesichert und gespeichert werden (Live und Backup). ob es möglich ist, dass Zugriff auf die Personendaten der NB durch Personal möglich ist, das sich in Ländern ausserhalb der Schweiz oder in Ländern mit ungenügendem Datenschutz verglichen mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (Stand 1. Januar 2014) befindet**. die für ihn und sämtliche mit dem Betrieb des Services befassten Subunternehmer gültige Gesetzgebung * Siehe: https://www.admin.ch/opc/en/classified-compilation/19920153/index.html **Siehe "Staatenliste" zuletzt geändert: 30. Juni 2016 auf der folgenden Webseite: https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00626/00753/index.html?lang=de EK 14 Akzeptanz der Eigentumsrechte an den Daten Der Anbieter stimmt zu, dass jegliche Daten, Dokumente und anderen Datensätze, die die NB initial liefert oder während der Nutzung der LSP durch die NB erstellt werden, im Eigentum des Auftraggebers verbleiben. EK 15 Bereitstellung monatlicher Datenauszüge Der Anbieter stimmt zu, monatlich einen Auszug der Daten der NB in einem gut dokumentierten maschinenlesbaren Format bereitzustellen, das sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern kann:. einen Auzug der bibliographischen Metadaten und aller damit verknüpften Exemplare und Holdings (als MARC21 in MARCXML). einen Auszug der Ausleihtransaktionsdaten und der Benutzerdaten (als gut dokumentiertes CSV) Zusätzlich stimmt der Anbieter zu, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche Daten des Auftraggebers in einem vorängig vereinbarten, gut dokumentierten und maschinenlesbaren Format bereitzustellen. EK 16 Business continuity management Der Anbieter verfügt entweder über ein ISO 22301 konformes Business-Continuity-Management-System oder garantiert, dass er Business-Continuity-Management-Prozesse eingeführt hat und diese regelmässig überprüft sowie dass er Nofallpläne vorbereitet, einführt und regelmässig testet, um im Falle eines Unglücks den unterbrechungsfreien Betrieb sicherstellen zu können. EK 17 Rechtekonzept zur Regelung des Zugriffs auf NB-Daten durch Personal des Anbieters Der Anbieter pflegt ein Konzept zum rollenbasierten Zugriff wie auch Bestimmungen zur Verwaltung von Zugriffsberechtigungen mit dem Ziel, die Authentisierung und Berechtigung seiner Angestellten, Subunternehmer und anderer Hilfspersonen oder beigezogener Dritter zu sichern, um unberechtigten Zugriff zu verhindern. Dieses Konzept befasst sich mit den folgenden Themen:. Zuordnung und Anpassung von Berechtigungen auf der Basis des Least-Privilege- und des Need-to-Know-Prinzips (Benutzerprovisionierung). Trennung der Rollen zur Authentisierung und Rechtevergabe. Entzug von Zugriffsrechten bei Kündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses. Prozeduren für die periodische Überprüfung der Zugriffsberechtigungen EK 18 Bereitstellung einer sicheren Datenlöschung Der Anbieter gewährleistet die sichere Löschung der Daten der Auftraggeberin entweder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach Ablauf der Termination Assistance oder auf schriftliche Anforderung der Auftraggeberin in solcher Weise, dass sie selbst mit Hilfe forensischer Datenrettungsmethoden nicht mehr wiederhergestellt werden können. Dies umfasst sämtliche Datenträger des Produktions- wie des Testsystems, sämtliche für den Datenransfer verwendeten Datenträger (falls solche existieren) und sämtliche für Backup verwendeten Datenträger (nichterschöpfende Aufzählung). EK 19 Bereitstellung einer Änderungsverwaltung Der Anbieter gewährleistet, dass. er die technischen und organisatorischen Massnahmen dokumentiert und pflegt, um Veränderungen an allen zur Entwicklung oder zum produktiven Betrieb seines Services verwendeten IT-Systemen zu bewältigen (Änderungsverwaltung). die NB mindesten 2 Wochen im Voraus über Änderungen informiert wird, die den für die NB bereitgestellten Service betreffen EK 20 Regelmässige Wirtschaftsprüfung des Anbieters Der Anbieter stimmt zu, dass er auf eigene Kosten einen Dritten beauftragt, mindestens alle zwei Jahre eine internationalen Wirtschaftsprüfungsstandards entsprechende Wirtschaftsprüfung – entweder gemäss ISAE 3402 oder gemäss SSAE 16/SOC1 – durchzuführen und die Ergebnisse der NB zu überlassen. EK 21 Planung von Prüfvorgängen Der Anbieter gewährleistet, dass Prüfvorgänge der für die Services der NB genutzten IT-Systeme unter Einhaltung der folgenden Bedingungen geplant werden:. Massnahmen, die die Qualität des Services so beeinträchtigen, dass die Bestimmungen des Service Level Agreements nicht mehr eingehalten werden können, dürfen nicht während der Normalarbeitszeit der Bibliothek durchgeführt werden. alle mit Prüfvorgängen verbundenen Massnahmen werden überwacht und aufgezeichnet EK 22 Der Anbieter garantiert, dass er bereit und in der Lage ist, sämtliche der hier aufgezählten Datentypen zu migrieren: - Bibliographische Daten (MARC21) - Autoritätsdaten (MARC21) - Holdingsdaten (MARC21) - Exemplardaten (inkl. der Exemplar-IDs des aktuellen Bibliohteksverwaltungssystems) (csv) - Lieferantendaten (csv) - Subskriptionsdaten (csv) - Benutzerdaten (csv) Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. EK 23 Der Anbieter liefert eine Beschreibung des Services, die klar und verständlich sämtliche der unten aufgeführten Themen umfasst:. die Art und den Umfang des Services. die die Entwicklung des Services umfassenden Designprinzipien. die den Betrieb des Services umfassenden Designprinzipien. die Netzwerktopologie des Services, die die verschiedenen Netze und Netzsegmente sowie die Datenflüsse zwischen ihnen beschreiben. die Funktionen, die Subunternehmern zugewiesen sind oder an Subunternehmer ausgelagert wurden. der NB für kommerzielle und technische Fragen zugewiesene Kontaktpersonen.

Strassenwetter-Informationssystem für Baudirektion Tiefbauamt Zürich

  • Ausschreibung 932609: Fachapplikation Strassenwetter-Informationssystem. Publiziert am 23.9.2016 . Kanton Zürich Baudirektion. Einrichtung und Betrieb einer Fachapplikation Strassenwetter-Informationssystem für den Kanton Zürich (Cloud-Lösung). Die Daten der Strassenwetterstationen, geliefert durch einen GFS-Gateway, sollen in die Fachapplikation eingebunden und zusammen mit regionalen Meteodaten den Mitarbeitern des Strassenunterhalts zur Verfügung gestellt werden (aktuelle, historische und prognostizierte Daten). Zur Unterstützung der Mitarbeiter des Strassenunterhalts sollen Wetterwarnungen von ausgebildeten Meteorologen zugestellt und telefonische Auskünfte von Meteorologen eingeholt werden können. Auftraggeber: Kanton

  • Kontakt: 21.10.2016 Frist für Fragen Fragen sind ausschliesslich schriftlich, in deutscher Sprache auf der SIMAP-Plattform im Frage-/Antwortforum aufzuschalten. Die Antworten werden im selben Forum bis zum 28.10.2016 aufgeschaltet. Nach dem 21.10.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. 11.11.2016 Abgabetermin 16:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt, unterschrieben, korrekt adressiert und mit Betreffzeile im verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Angebote können werktags von 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr im Büro W 317 an oben genannter Adresse abgegeben werden. Werden die Angebote per Post geschickt ist der Eingang beim Auftraggeber massgebend und nicht das Datum des Poststempels. Die Angebote sind 1-fach in Papierform und in elektronischer Form (CD-ROM im Format .doc, .xls und .pdf) einzureichen. Kanton Zürich, Baudirektion Tiefbauamt / Büro W 317, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Schweiz, E-Mail: tba.strassen@bd.zh.ch.

  • Eignung, Zuschlag, Bedingungen: 21.10.2016 Frist für Fragen Fragen sind ausschliesslich schriftlich, in deutscher Sprache auf der SIMAP-Plattform im Frage-/Antwortforum aufzuschalten. Die Antworten werden im selben Forum bis zum 28.10.2016 aufgeschaltet. Nach dem 21.10.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. 11.11.2016 Abgabetermin 16:00 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt, unterschrieben, korrekt adressiert und mit Betreffzeile im verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Angebote können werktags von 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr im Büro W 317 an oben genannter Adresse abgegeben werden. Werden die Angebote per Post geschickt ist der Eingang beim Auftraggeber massgebend und nicht das Datum des Poststempels. Die Angebote sind 1-fach in Papierform und in elektronischer Form (CD-ROM im Format .doc, .xls und .pdf) einzureichen.

Webcode
DPF8_6828