Wo Piloten ihre Drohnen nicht fliegen dürfen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat eine Karte veröffentlicht, auf der Flugverbotszonen für Drohnen eingezeichnet sind. Die Karte soll Drohnenfliegern helfen, diese Zonen zu meiden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat eine Karte veröffentlicht, auf der man sieht, wo Piloten ihre Drohnen und Modellflugzeuge nicht fliegen dürfen. Die Karte soll helfen, diese Bereiche zu meiden.
Laut Gesetz dürfen Drohnen etwa in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz nicht fliegen. Auf der Karte sind diese Gebiete rot markiert. Zudem gibt es um Flugplätze herum sogenannte Kontrollzonen, wie das Bundesamt miteilt. Hier dürfen Piloten ohne Bewilligung ihre Geräte nicht höher als 150 Meter fliegen lassen. Auf der Karte sind diese Zonen blau markiert. Falls jemand trotzdem in einer Flugverbotszone fliegen muss, könnten die Piloten eine Bewilligung einholen.
In der Schweiz müssen Piloten bestimmte Bedingungen erfüllen, um ihre Drohnen fliegen zu dürfen. Der Pilot muss etwa stets Blickkontakt mit seiner Drohne haben. Andernfalls braucht er eine Bewilligung. Zudem dürfen Drohnen nicht über Ansammlungen von Menschen fliegen. Auch hier gibt es Bewilligungen für Ausnahmen. Luftaufnahmen sind zwar erlaubt. Der Pilot muss aber auf die Privatsphäre anderer Personen achten sowie auf den Schutz militärischer Anlagen.
Microsoft sieht sich Milliardenklage wegen zu hohen Cloud-Lizenzen gegenüber
Cyberangriffe auf die Schweiz sinken weiter
Bundesrat treibt KI-Strategie für Bundesverwaltung weiter voran
Microsoft senkt Cloud-Preise für Schweizer Geschäftskunden
Warum Telkos ihr Kundenerlebnis auf KI-Agenten ausrichten sollten
Noser Engineering erweitert Geschäftsleitung um zwei Köpfe
KI und Handelskonflikte verändern das digitale Konsumverhalten
KI beflügelt 2025 die Neugründungen von Start-ups in der Schweiz
Wenn der Tag schon anders anfängt als gedacht