EU will Geoblocking von Onlinediensten einschränken
EU-Bürger können bald auch im Urlaub ihre Onlinedienste weiter nutzen. Die EU will das Geoblocking unter gewissen Umständen aufweichen. EU-Parlament und -Rat müssen noch zustimmen.
Die EU will das Geoblocking einschränken. Inhalte, die nur für bestimmte Länder gültig sind, sollen unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus genutzt werden können. Ein Netflix-Abonnent aus Deutschland soll etwa das deutsche Angebot auch im Urlaub in Italien weiternutzen können.
Wie Heise berichtet, einigten sich Wirtschaft und verschiedene EU-Gremien auf einen Kompromiss zur sogenannten "grenzüberschreitenden Portabilität". Dieser müsse noch vom EU-Parlament und dem -Rat beschlossen werden.
Als Basis für die Weiternutzung von Onlinediensten gilt der hauptsächliche Wohnsitz des Nutzers. Dienstanbieter können diesen "angemessen und verhältnismässig" überprüfen, wie es weiter heisst. In der Verordnung gibt es eine Liste von zulässigen Massnahmen. Diese reichen von der elektronischen Identifizierung über Informationen zu Zahlungsdetails bis hin zu Postanschrift und IP-Adresse.
Die Onlinedienste sollen jedoch nur "zeitweilig" weitergenutzt werden können. Die Verordnung gilt zudem nur für kostenpflichtige Dienste. Anbieter von öffentlich-rechtlichen Angeboten sollen selbst über die Portabilität der Dienste entscheiden können. Die Verordnung soll Anfang 2018 in Kraft treten und es werde noch eine Übergangsfrist von neun Monaten geben, schreibt Heise weiter.
Gemäss einer SDA-Mitteilung will sich der Bundesrat am Vorgehen der EU orientieren. Eine offizielle Stellungnahme liegt jedoch noch nicht vor.
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