Räte wollen AHV-Nummer als Identifikator im Grundbuch
Die eidgenössischen Räte haben sich für die Einführung der AHV-Nummer zur Identifizierung im Grundbuch ausgesprochen. Sicherheitsbedenken verwarfen sie.
Zur Identifikation von Personen im Grundbuch soll künftig die AHV-Nummer verwendet werden. Darauf einigten sich die eidgenössischen Räte. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat diesem Vorschlag des Bundesrats zu. Die Abstimmung in der kleinen Kammer war mit 30 Ja-, zu 13 Nein-Stimmen recht deutlich, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Ursprünglich hatten die Räte Sicherheitsbedenken, die AHV-Nummer für diesen Zweck zu verwenden. Der Ständerat wollte daher eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer einführen. Dagegen sprachen sich jedoch die Kantone aus.
Die Gegner der Verwendung der AHV-Nummer argumentierten damit, dass mit der inflationären Verwendung der AHV-Nummer immer mehr Informationen zu einem Bürger zusammengeführt werden könnten. Im Extremfall etwa auch Vorstrafen oder Steuerdaten.
Datenschützer und Forscher der ETH Zürich sprachen sich daher entscheiden gegen eine weitere Verwendung der AHV-Nummer aus. Diese Mahnungen fanden im Parlament jedoch nur wenig Gehör und die einfachste Lösung wurde gewählt. Die nun bald marktreife E-ID spielte in der Diskussion gemäss Mitteilung keine Rolle.
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