Bundesrat will die digitale Identität E-ID schaffen
Der Bundesrat will die elektronische Identität E-ID schaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis Sommer 2018 ausgearbeitet werden. Den datenrechtlichen Schutz der Privatpersonen schätzen der Bundesrat und die Stiftung für Konsumentenschutz dabei als sehr wichtig ein.

Der Bundesrat will ein digitales Identitätssystem einführen. Er hat laut einer Mitteilung das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, bis Sommer 2018 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die geplante digitale Identität E-ID soll staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig sein.
Mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) schafft der Bundesrat neue Regeln. Unter anderem für die Verwendung von E-Banking, E-Commerce und anderen digitalen Angeboten von Bund, Kantone und Gemeinden.
Die staatliche Kernaufgabe bei der Ausstellung einer digitalen Identität sei die Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum. Dafür werde im EJDP eine Identitätsstelle eingerichtet. Das EJPD betreibt bereits die massgebenden offiziellen Register.
Als technologische Träger der E-ID sind Mobiltelefon, Bankkarte oder ÖV-Abonnemente vorstellbar. Die Ausstellung und Entwicklung der E-ID möchte der Bund ausserstaatlichen Anbietern überlassen, die er aber regelmässigen Kontrollen und einem strengen Anerkennungsverfahren unterziehen werde.
Da sensible Personendaten betroffen sind, ist es sehr wichtig, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Personenidentifikationsdaten dürften Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger weitergegeben werden, sagt der Bundesrat. Auf keinen Fall soll die E-ID zur Durchmischung der verschiedenen Datenpools führen oder sogar Überwachungszwecken dienen, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Nutzern sollen sich also mit voller Kontrolle über die eigenen Daten im Internet identifizieren können. Auch Anbieter eines Onlinedienstes können selbst entscheiden, ob sie die Verwendung der staatlich anerkannten Identität verlangen oder nicht.

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