Ständerat will keine höheren Grenzwerte für 5G-Mobilfunk
Der Ständerat hat eine Motion für höhere Mobilfunk-Grenzwerte abgelehnt. Der Bundesrat könnte sie trotzdem per Verordnung umsetzen. Bundesrätin Doris Leuthard will aber davon absehen.

Der Ständerat hat Bedenken, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkanlagen zu lockern. Die kleine Kammer hat am Montag eine Motion ihrer Fernmeldekommission mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt - gegen den Willen des Bundesrates. Das schreibt parlament.ch unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA.
Swisscom kündigte an, den Start des 5G-Standards um zwei Jahre vorzuverlegen. Der Telko wollte den neuen Standard 2018 punktuell und 2020 flächendeckend einführen. Dafür braucht es aber eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Branche fordert einen Grenzwert, der je nach Frequenz drei- bis fünfmal höher ist als der geltende Wert.
Schon Ende 2016 hatte die kleine Kammer einen ähnlichen Vorstoss aus dem Nationalrat für höhere Grenzwerte für Mobilfunkantennen knapp abgelehnt. Die Gegner warnten vor gesundheitlichen Auswirkungen. Die Fernmeldekommission des Nationalrats warnte im neuen Vorstoss davor, dass das Mobilfunknetz "kurz vor einem Kollaps" stehe. Laut Swisscom lasteten rund 50 Prozent aller Antennen die bewilligte Sendeleistung bereits zu mehr als 90 Prozent aus.
Über die Grenzwerte entscheidet der Bundesrat in eigener Kompetenz. Umweltministerin Doris Leuthard sagte, der Bundesrat nehme Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf. Umkehrt gebe es Forderungen wie schnelles Internet selbst in Berghütten.
Ständerat will höhere Internet-Mindestgeschwindigkeit
Mit 22 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwies der Ständerat dagegen - gegen den Willen des Bundesrats - eine Motion von Nationalrat Martin Candinas. Sie verlangt eine Internet-Mindestgeschwindigkeit von zehn Megabit in der Grundversorgung.
Der Bundesrat hätte bei der vorgeschriebenen Übertragungsrate von drei Megabit bleiben wollen. Bundesrätin Doris Leuthard warnte, dass das Nicht-Sicherstellen der Grundversorgung eingeklagt werden könne. Allein mit der Festnetztechnologie sei dieses schnelle Internet nicht realisierbar. Die Fernmeldekommission des Nationalrats hielt diese Übertragungsrate für nicht mehr zeitgemäss und pochte auf zehn Megabit.

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