Erleichterte Strafverfahren

Ständerat will Zugriff auf soziale Netzwerke erleichtern

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Der Ständerat hat beschlossen, dass er soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen will. Soziale Netzwerke sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit erleichtern.

(Source: iconimage / Fotolia.com)
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Der Ständerat hat beschlossen, dass er soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen will. Um den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern, sollen soziale Netzwerke künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben. Der Ständerat stimmte am Dienstag einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission stillschweigend zu.

Gemäss Mitteilung des Schweizer Parlaments soll die Stelle in der Schweiz nach dem Willen der Kommission als Ansprechspartner für die Schweizer Behörden dienen und Konsumentinnen und Konsumenten Beanstandungen erleichtern. Weiter verlange die Kommission, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt.

Vereinfachter Zugriff auf Userdaten

Hintergrund der Motion sei eine inzwischen zurückgezogene parlamentarische Initiative von Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern. Dank der Vertretung in der Schweiz soll ein internationales Rechtshilfegesuch überflüssig werden.

Der Bundesrat sei bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität bereits aktiv geworden, rief Justizministerin Simonetta Sommaruga in Erinnerung. Die Exekutive empfehle die Motion dennoch zur Annahme. Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug.

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