Rapidshare-Gründer droht Geldstrafe
Drei Verantwortliche des ehemaligen Baarer Webhosters Rapidshare stehen vor dem Zuger Strafgericht. Die Behörden werfen ihnen massive Urheberrechtsverstösse vor. Dem Gründer des Unternehmens droht eine Geldstrafe von etwa 720'000 Franken.
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Der Gründer des ehemaligen Webhosters Rapidshare muss sich vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Wie Heise.de berichtet, werfen die Behörden dem Baarer Unternehmen Beihilfe zu massiven Urheberrechtsverstössen vor. Ausser dem Gründer und seiner Ehefrau, die damals als CEO fungierte, stehe auch der ehemalige Firmenjurist auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemäss Heise vor, über das Unternehmen "einem unbeschränkten Kundenkreis File-Hosting-Dienste zur Verfügung gestellt zu haben". Kunden hätten diese Dienste genutzt, um geschützte Werke im grossen Stil hochzuladen und den dazugehörigen Link unrechtmässig in Linksammlungen, Blogs und Foren publiziert zu haben.
Persönlich verpflichtet
Die Beschuldigten seien verpflichtet gewesen, sich darum zu kümmern, dass sich Rapidshare an das schweizerische Urheberrechtsgesetz hielte, zitiert Rechtsanwalt Martin Steiger aus der Anklageschrift. Da sie dies versäumt hätten, seien sie strafrechtlich persönlich verantwortlich.
Für den Hauptangeklagten beantrage die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 192 Tagessätzen zu 3000 Franken, berichtet Zentralplus.ch. Zusätzlich sei eine Busse in Höhe von 144000 Franken beantragt worden, schreibt Heise weiter. Der vierte Verhandlungstag sei für den 25. September vorgesehen, ein Urteil könnte direkt im Anschluss erfolgen.
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