E-Voting wird im Bundesgesetz verankert
Des Bundesrat will E-Voting als dritten Stimmkanal im Bundesgesetz verankern. Am 19. Dezember hat er beschlossen, die Vernehmlassung zur entsprechenden Revisionsvorlage zu veröffentlichen. Im ersten Quartal 2019 soll die E-Voting-Lösung der Post Intrustionstests unterzogen werden.

Am 19. Dezember hat der Bundesrat entschieden, die Versuchsphase von E-Voting zu beenden und es als ordentliches Verfahren anzuerkennen. Dazu werde das Bundesgesetz über politische Rechte (BPR) teilrevidiert, um das E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal darin zu verankern. Die Vernehmlassung zur Revisionsvorlage dauert bis am 30. April 2019, wie es in einer Medienmitteilung des Bundes heisst.
Seit 2004 sei die elektronische Abstimmung in verschiedenen Kantonen getestet worden. Vierzehn Jahre später habe die "Expertengruppe elektronische Stimmabgabe" das E-Voting mit vollständig verifizierbaren Systemen als sicher und vertrauenswürdig erachtet.
Sicherheit vor Tempo
Bund und Kantone wollen das E-Voting schrittweise einführen, nach dem Motto: "Sicherheit vor Tempo". Die elektronische Abstimmung soll bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen nur dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn die bundesrichtlichen Anforderungen erfüllt seien. Zudem entscheiden Kantone laut Mitteilung selbst, ob sie E-Voting einführen wollen, und Stimmberechtigte sollen selbst entscheiden können, ob sie den dritten Stimmkanal nutzen wollen oder nicht.
Von den zehn Kantonen, die momentan E-Voting anbieten, würde die Hälfte die elektronische Stimmabgabe nur Auslandschweizern anbieten. Mittelfristig sollen aber die meisten Kantone planen, den neuen Stimmkanal auch für Inlandschweizer freizugeben. Die Schweizerische Post wird ihr E-Voting-System bald zur Verfügung stellen, worauf im ersten Quartal 2019 öffentliche Intrusionstests stattfinden werden, wie es im Bericht heisst.

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