Frau in Bellinzona wegen Voice Phishing angeklagt
Die Bundesanwaltschaft hat eine Frau wegen Voice Phishing angeklagt. Sie soll bei rund 50 Personen über 2 Millionen Franken erbeutet haben.
Die Bundesanwaltschaft hat in Bellinzona Klage wegen Voice Phishing erhoben. Die angeklagte Frau soll über das Telefon ihre Opfer dazu gebracht haben, die Zugangsdaten zum E-Banking zu nennen. Bei rund 50 Personen habe sie erfolgreich Überweisungen tätigen können und so mehr als 2 Millionen Franken erbeutet, wie die Bundesanwaltschaft mitteilt. Dabei handle es sich um den gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB), wie es in einer Mitteilung heisst.
Die angeklagte Frau sei demnach Mitglied einer kriminellen Gruppierung, welche von März 2016 bis Juli 2018 in der Schweiz aktiv war. Verhaftet wurde die Frau in Rotterdam – in Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden, Fedpol und Eurojust.
Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens liegt der Fall nun beim Bundesstrafgericht. Bei einem abgekürzten Verfahren muss die angeklagte Person unter anderem im Wesentlichen geständig sein. Anstatt über alle Einzelheiten Beweis zu führen, prüft das Gericht ledig einen vorgefertigten Anklageentwurf inklusive Urteilsvorschlag. Die beschuldigte Person muss mit diesem Entwurf einverstanden sein.
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