Ausschreibung angekündigt

SBB wollen dreimal mehr Smartphones beschaffen, als sie Mitarbeiter haben

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von Coen Kaat

Die SBB wollen über die nächsten 5 Jahre verteilt insgesamt 97'500 Mobiltelefone und 25'000 Tablets beschaffen. Zu diesem Zweck publizierte das Unternehmen auf Simap.ch eine Vorankündigung der geplanten Ausschreibung. Die Angebotsfrist wurde auf 24 Tage verkürzt.

(Source: SBB)
(Source: SBB)

Die SBB haben auf der Beschaffungsplattform Simap.ch eine Ausschreibung angekündigt. Die Bahnbetreiberin will während einer geplanten Vertragsdauer von 5 Jahren eine grosse Menge an Smartphones und Tablets beschaffen und sucht dafür nun einen geeigneten Händler.

Der Auftrag ist in drei Projekte mit vier unterschiedlichen Anforderungsprofilen aufgeteilt, wie es auf Simap.ch heisst. Jedes Anforderungsprofil soll Mitte Januar - dann soll der Auftrag publiziert werden - ein eigenes Lastenheft erhalten.

Über alle drei Projekte hinweg wollen die SBB insgesamt 97'500 Mobiltelefone und 25'000 Tablets beschaffen. Zum Vergleich: Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben 32'309 Mitarbeiter (Stand: 2018).

Die einzelnen Projekte sind:

  • Projekt 1: MDS-Geräte. Mobiltelefone für Business-Anwendungen für Mitarbeiter. Voraussichtlich 13'000 Mobiltelefone pro Jahr (insgesamt also 65'000 Geräte) sowie etwa 5000 Tablets pro Jahr (total 25'000 Stück).

  • Projekt 2: GSM-R. Mobiltelefone für Kundenbegleiter und Lokführer der SBB und anderen Bahnen. Sie sollen als Kommunikationsmittel genutzt werden. Insgesamt suchen die SBB für dieses Projekt 21'500 Geräte. Die Anzahl ist pro Jahr festgelegt und schwankt zwischen 1000 und 9000 Stück.

  • Projekt 3: ELAZ. Diese Mobiltelefone sollen für Fahrausweiskontrolle, -verkäufe und Fahrplanauskünfte genutzt werden. Die Geräte seien für die SBB und andere Bahnen gedacht. In zwei Rollouts wollen die SBB total 11'000 Geräte beschaffen.

Wer sich für den Auftrag interessiert, sollte sich jetzt schon darauf vorbereiten. Die Angebotsfirst wird nämlich auf 24 statt wie üblich 40 Tage verkürzt. Die SBB berufen sich dabei auf VöB Art. 19a Abs. 2. Demzufolge darf ein Auftraggeber die Minimalfrist auf 24 Tage verkürzen, wenn er eine Vorankündigung der geplanten Ausschreibung mit den Mindestangaben publiziert.

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