Bundesrat schickt Betreibungswesen in die Ferien
Der Bundesrat hat den Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Das bedeutet, dass Schuldner in der gesamten Schweiz bis und mit dem 4. April nicht betrieben werden dürfen. Danach beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien.

Wegen der momentanen Situation hat der Bundesrat angeordnet, dass bis am 4. April keine Betreibungsurkunden mehr zugestellt werden dürfen. Nach dem Ablauf dieser Frist, starteten die sogenannten "gesetzlichen Betreibungsferien". Diese haben die gleiche Wirkung und gelten bis zum 19. April, wie der Bund mitteilt.
Die Anordnung des Rechtsstillstands soll eine gewisse Entlastung für Unternehmen bringen, die aufgrund der angeordneten Restaurant- und Ladenschliessungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. "Der Rechtsstillstand ist aber kein geeignetes Instrument, um diesen Schwierigkeiten langfristig zu begegnen", heisst es von Seiten des Bundes. Daher sei die Massnahme befristet. Demnächst werde entschieden, wie die Interessen der Betroffenen besser geschützt werden könnten.

Europa3000 hat einen neuen Geschäftsführer

Baidu bringt Robotaxis in die Schweiz

KI erobert Schweizer Alltag: 60 Prozent nutzen ChatGPT & Co.

Umfrage unter 3.400 IT-lern beleuchtet Cybercrime-Lage

Wie bringt man eine Handvoll erfahrener Dungeon Masters auf die Palme?

KI und Ethik: Wer trägt Verantwortung – Mensch, Organisation oder Maschine?

Schlüsselkriterien für die Skalierung von KI

Information Protection & Governance (IPG) im Zeitalter der künstlichen Intelligenz

Agentic AI transformiert die Unternehmens-IT
