Der Bund bringt seine Datenpolitik auf Trab
Der Bundesrat hat in einer Sitzung beschlossen, Grundlagen für die Datenpolitik zu formulieren. Er sollen Daten zukünftig nach einheitlichen und verbindlichen Regeln bewirtschaften.
Der Bundesrat will mit seiner Datenpolitik vorwärtsmachen: In einer Sitzung hat er beschlossen, einheitliche Regeln und eine neue Verordnung zur Datenpolitik zu erarbeiten. Die Silos in der Datenhaltung sollen so überwunden werden, wie der Bund mitteilt. Ziel sei es, einen effizienteren Austausch von Daten innerhalb der Verwaltung zu erreichen. Dafür setzt die Datengouvernanz verbindliche Leitplanken für die Bundesverwaltung.
Daten nur einmal erfassen
Von diesen Grundlagen würden insbesondere die Kundinnen und Kunden der Bundesverwaltung profitieren. Bürger und Unternehmen könnten ihre Daten im Kontakt mit Behörden nur einmal erfassen und Änderungen an einer einzigen Stelle vornehmen. Diese Methode nennt sich "Once-Only-Prinzip" und gilt laut Bundeskanzlei als gute Praxis in der Informatik.
Zudem regelt die Datengouvernanz, wie Daten innerhalb der Verwaltung mehrfach genutzt und geteilt werden können. Der Datenschutz sei dabei nicht gefährdet.
Umsetzung
Die operative Umsetzung der Datengouvernanz erfolgt in den jeweiligen Verwaltungseinheiten unter Begleitung eines neu zu schaffenden Fachgremiums zu Datenmanagement und Dateninteroperabilität der Bundesverwaltung. Als nächstes plant das Departement des Innern EDI (Bundesamt für Statistik BFS) in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei eine Verordnung im Bereich der Datenbearbeitung zu erarbeiten. Diese soll dem Bundesrat bis voraussichtlich Ende 2022 vorgelegt werden.
Ab 2022 soll die neue Organisation Digitale Verwaltung Schweiz übrigens die digitale Transformation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden koordinieren. Hier können Sie nachlesen, welche Bundesvertreter im operativen Führungsgremium sitzen.
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