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Gute Aussichten für eine konstruktive und zukunftorientierte Datenpolitik

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Der grösste Wert der Daten liegt in ihrem fast unbeschränkten Potenzial zur Wiederverwendung für sekundäre Nutzungszwecke – mit dieser Begründung fordert der Zuger Ständerat Matthias Michel den Bundesrat dazu auf, Grundlagen für die ­Sekundärnutzung von Daten zu schaffen. Ein wichtiger Schritt für die Schweizer Datenpolitik.

(Source: Joshua Sortino / Unsplash.com)
(Source: Joshua Sortino / Unsplash.com)

Die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat am 22. Au­gust 2022 einstimmig die Motion "Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten" verabschiedet. Sie beauftragt den Bundesrat, "in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können". Die WBK-SR setzt damit einen Meilenstein in der Schweizer Datenpolitik. Doch warum ist das so zentral für die digitale Zukunft der Schweiz?

Daten entstehen in konkreten Anwendungskontexten und haben in der Regel einen primären Verwendungszweck. Dank ihrer digitalen Form lassen sich Daten ohne grösseren Aufwand aus ihrem primären Entstehungskontext extrahieren, mit anderen Daten kombinieren und für weitere, sekundäre Verwendungszwecke nutzen. Der grosse wirtschaftliche Wert von Daten liegt in solchen Sekundärnutzungen, wie etwa die Plattformen Google, Facebook oder Amazon zeigen, deren Geschäftsmodelle im Wesentlichen auf der Anhäufung und Wiederverwendung von Daten beruhen.

Aber auch in praktisch allen Wissenschaftsbereichen spielt die Sekundärnutzung von Daten eine entscheidende Rolle, um Forschungsresultate zu überprüfen oder um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Sowohl in den Natur- als auch in den Sozialwissenschaften ist die Publikation der Daten zur Sekundärnutzung daher seit einigen Jahren auf nationaler und internationaler Ebene eine Bedingung für die Förderung von Forschungsprojekten. Die angewandte Forschung in den Sozial- und Medizinwissenschaften ist zudem immer stärker auf die Sekundärnutzung von operativen Daten aus Verwaltungen, Gesundheitsinstitutionen und privaten Unternehmen angewiesen.

Da Sekundärnutzungen von Daten generell für Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Verwaltungen, politische Gremien, Medien und für die gesamte Bevölkerung von grossem Wert sind, entstehen zunehmend Infrastrukturen, welche die Daten an ihren Entstehungsquellen erschliessen und den berechtigten Akteuren für Sekundärnutzungen zugänglich machen. Bereits seit längerer Zeit erfüllen Statistik-, Geodaten- und Open-Government-Data-Plattformen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung diese Funktion. Die vom UVEK geplante Mobilitätsdateninfrastruktur entspricht diesem Trend zur gemeinschaftlichen Nutzung von Daten, weitere sektorielle Dateninfrastrukturen werden folgen. Ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten wird die Förderung und Vernetzung dieser Initiativen auf einer rechtssicheren Grundlage ermöglichen.

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der WBK-SR, die unter Federführung der Bundeskanzlei erarbeitet wird, soll bis Ende November vorliegen. Die Behandlung des Vorstosses ist in der Wintersession des Ständerats im Dezember 2022 vorgesehen. Die Behandlung im Nationalrat folgt anschliessend in der Frühjahrs- oder Sommersession 2023. Bei Annahme startet ab diesem Zeitpunkt der Gesetzgebungsprozess für die Sekundärnutzung von Daten. Das sind gute Aussichten für eine konstruktive und zukunftsorientierte Datenpolitik in der Schweiz.

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