Konsumentenschutz gegen Stromsparpläne des Bundes
Der Konsumentenschutz Schweiz stellt sich gegen den Massnahmenkatalog für den Fall einer schweren Strommangellage des Bundes. Es brauche Kontingente statt Einzelmassnahmen.

Der Konsumentenschutz stellt sich gegen den Massnahmenkatalog des Bundes für den Fall einer schweren Strommangellage. Wie der Verein in einer Mitteilung schreibt, brauche es "Kontingente statt beliebige viele Einzelmassnahmen".
Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehört etwa, dass Wäsche nicht mehr über 40 Grad gewaschen werden darf. Solche Detailverbote hätten ein "minimes Sparpotential" und seien weder verhältnismässig noch können sie durchgesetzt oder kontrolliert werden, heisst es weiter.
Der Konsumentenschutz fordert stattdessen ein Systemwechsel hin zu einem einfachen "Kontingentsystem", in dem die Konsumentinnen selbst über die Verwendung ihres Stroms bestimmen können.
Der Bundesrat solle den verfügbaren Strom auf die Bevölkerung aufteilen und somit jedem Haushalt eine bestimmte Menge Strom pro Zeitperiode zuteilen. In einem solchen System würden die Haushalte dann selbst bestimmen, wo sie ihren Stromverbrauch drosseln und wie sie den ihnen zustehenden Strom nutzen wollen.
Sara Stadler, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes sagt: "Die Konsumentinnen und Konsumenten können mit Hilfe des Stromzählers dann selbst überwachen, wie viel Strom sie noch brauchen können. Bei einem Überschreiten des Kontingents gäbe es konsequenterweise höhere Strompreise zu verkraften."

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