Auch Elektronikartikel betroffen

2024 fallen die Industriezölle - das sollten Händler wissen

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von Leslie Haeny und cla

Ab 2024 fallen bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz keine Einfuhrgebühren mehr an. Zudem wird die Angabe eines Ursprungslandes hinfällig. Was diese Änderungen für hiesige und ausländische Händler bedeutet, beleuchtet Marktforscher Carpathia.

(Source: Eidgenössische Zollverwaltung)
(Source: Eidgenössische Zollverwaltung)

Per 1. Januar 2024 hebt der Bund die Industriezölle auf. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz - egal aus welchem Ursprungsland - keine Zollgebühren mehr anfallen. Als Industrieprodukte bezeichnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) "alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte und der Fischereierzeugnisse".  

Momentan sind die Einfuhrzölle von Industrieprodukten abhängig vom Ursprungsland, von der Art und vom Gewicht eines Produkts. Obwohl die Einfuhrzölle bald wegfallen, gilt es weiterhin Gewichtsangaben zu machen und eine Zolltarifnummer - neue muss diese nur noch 6 Ziffern enthalten - anzugeben. Weitere Abgaben, wie die Mehrwertsteuer, bleiben auch ab 2024 bestehen. Der bisher zwingend nötige Ursprungsnachweis fällt hingegen weg.  

Einfuhrzoll als Schutz vor ausländischer Konkurrenz

Wie Carpathia schreibt, wurden die Industriezölle ursprünglich zum Schutz der hiesigen Wirtschaft vor Ausländischer Konkurrenz eingeführt. Doch sie wurden zum Hindernis, da sie mittlerweile vor allem Kosten und administrativen Aufwand verursachen. Diverse Unternehmensverbände, wie Economiesuisse, der Verband Schweizer Detailhandelsunternehmen und die Swiss Retail Federation hätten sich daher für die Aufhebung der Industriezölle ausgesprochen.

In erster Linie wird der Wegfall der Industriezölle für Händler also leicht tiefere Kosten beim Warenimport zur Folge haben. Da die Zollabgaben bisher schon relativ tief waren, (durchschnittliche 1,8 Prozent des Warenwerts) geht "Carpathia" nicht davon aus, dass sich sich die Änderung auf die Konsumentenpreise von Waren auswirken wird. Zudem steige nächstes Jahr die Mehrwertsteuer in der Schweiz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Allfällige Preissenkungen würden dadurch wieder wettgemacht.  

Entwarnung für Schweizer Onlinehändler

Der Marktforscher gibt zudem Entwarnung für Schweizer Onlinehändler. "Die Befürchtung, dass durch den Wegfall der Industriezölle die Konkurrenz von ausländischen Onlineshops oder Plattformen zunehmen wird, halten wir für unbegründet", heisst es. Grosse Onlinehandelsplattformen wie Amazon und Aliexpress seinen trotz Einfuhrzöllen bereits in der Schweiz angekommen. Auch kleinere ausländische Onlinehändler hätten sich über hiesige Plattformen wie Zalando oder Digitec Galaxus bereits etabliert.  

Als weitere Begründung, weshalb Schweizer Händler keine Angst vor der Änderung haben sollten, nennt "Carpathia", dass sich am Einfuhrprozess grundsätzlich nicht vieles ändere. Zudem habe die Schweiz nach wie vor andere Barrieren, wie etwa die Mehrsprachigkeit oder den Franken, die den Marktstart für ausländische Onlinehändler erschweren. "Wer als ausländischer Onlinehändler Cross-Border in die Schweiz also schon jetzt nicht im Griff hat und damit den Schweizer Kunden verärgert (dieser muss den administrativen Aufwand für Verzollung selbst bezahlen und wir das weiterhin tun müssen), dem wird auch diese Vorlage nicht helfen", schliesst der Marktforscher.    

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