Autonome Fahrzeuge sollen bald durch Schweizer Strassen kurven
Im Rahmen der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) hat der Bundesrat zwei Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt. Sie sollen den gesetzlichen Rahmen für das automatisierte Fahren regeln.
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Im Frühling hat das Parlament eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verabschiedet und somit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Der Bundesrat schickte an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 nun zwei entsprechende Verordnungen in die Vernehmlassung.
Es ist anzumerken, dass der Bundesrat darauf verzichtet, Regelungen für Lieferroboter zu erlassen. Diese würden noch zu grosse "Zielkonflikte" hervorrufen, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht. Die Verordnungsentwürfe sind bis zum 2. Februar 2024 Gegenstand einer Konsultation.
Die Verordnung über automatisiertes Fahren (VAF) besagt, dass Fahrzeuge mit einem autonomen Fahrsystem wie jedes andere Fahrzeug vor der Zulassung eine Typengenehmigung benötigen. Fahrzeughersteller müssten zudem nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während des Fahrens eines Automatisierungssystems gewährleistet seien.
Weiter sollen Lenkerinnen und Lenker nach der Aktivierung des automatisierten Systems das Lenkrad loslassen dürfen. So müssten sie nicht mehr ständig den Verkehr und das Auto überwachen - gleichzeitig müssten sie jedoch in der Lage sein, das Lenkrad bei Bedarf zu übernehmen. Darüber hinaus soll das Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrers auf dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Parkplätzen möglich sein.
Die zweite Verordnung "über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen" (ÖStFV) hat die Kofinanzierung von Pilotprojekten zum Ziel. Damit sollen innovative Technologien im Strassenverkehr getestet werden. Der Bundesrat will Projekte unterstützen, die "einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können".
Der Bundesrat will ausserdem klarer definieren, welche Unternehmen bei staatlichen Überwachungsmassnahmen mithelfen müssen. Die Anpassungen nimmt er auf Verordnungsstufe vor.
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