UVEK soll Bundesrat sagen, wie er KI regulieren soll
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Möglichkeiten und Risiken von künstlicher Intelligenz zu analysieren. Der Bericht soll auch mögliche Ansätze zur Regulierung dieser Technologie aufzeigen.
Der Bundesrat will wissen, wie man das Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar macht und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimiert. Der Auftrag, eine Übersicht dazu zu erstellen, ging an das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wie Bundesrat, Bakom und UVEK mitteilen.
Die Übersicht soll auf bestehendem Schweizer Recht aufbauen, aber auch mögliche Ansätze zur Regulierung von KI aufzeigen. Diese müssen laut Mitteilung mit der KI-Verordnung der EU ("AI Act") und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sein. Der Bericht soll bis Ende 2024 vorliegen, damit der Bundesrat 2025 einen konkreten Auftrag erteilen und die Zuständigkeiten regeln kann.
Die Analyse erfordere eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg. Die Federführung haben aber das Bundesamt für Kommunikation und die Abteilung Europa des EDA inne. Ferner wirken Plateforme Tripartite, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung daran mit.
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