Update: Bundesrat setzt E-Gov-Gesetz auf Anfang 2024 in Kraft
Ein neues Gesetz soll die Digitalisierung der Bundesverwaltung vorantreiben. Das Parlament ebnete der Vorlage im Frühling 2023 den Weg. Anfang 2024 soll es in Kraft treten.
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Update vom 23.11.2023: Das "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (Embag) soll Anfang 2024 in Kraft treten. Dies entschied der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November. Wie der Bund mitteilt, treten die im Gesetz verankerten Bestimmungen gestaffelt in Kraft: Zunächst sollen sie für die zentrale Bundesverwaltung gelten. Für die Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung werde das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt, nach Prüfung der von dezentralen Verwaltungseinheiten beantragten Ausnahmen, in Kraft gesetzt.
Originalmeldung vom 14.3.2023: E-Gov-Vorlage: Nationalrat räumt letzte Differenz aus
Dem sogenannten "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (Embag) steht nichts mehr im Weg. Der Nationalrat schloss sich bei der letzten Differenz in der E-Government-Vorlage des Bundes dem Ständerat an.
Das Gesetz soll die Rechtsgrundlage schaffen, damit die Bundesverwaltung ihre Geschäftsprozesse künftig nach dem Prinzip "digital first" abwickeln kann. Die Zeit der Datenübermittlung per Fax soll mit dem Embag der Vergangenheit angehören, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heisst. Das Gesetz solle auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen.
Zuletzt war noch umstritten, ob der Bundesrat in der Lage sein soll, Vereinbarungen sowie völkerrechtliche Verträge in diesem Bereich selbständig abzuschliessen. Er hat nun vorgängig die betroffenen Kantone anzuhören. Diese Anhörungspflicht wollte der Ständerat. Oppositionslos schloss sich am Montag der Nationalrat dieser Forderung an. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmung.
Gemäss der letzten Ausgabe der nationalen E-Government-Studie wünscht sich die Schweizer Bevölkerung mehr E-Government-Dienste – es gibt aber auch Kritik an den bestehenden Services, insbesondere bezüglich der Auffindbarkeit der Angebote. Lesen Sie hier mehr dazu.
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