Neuer Onlineschalter

St. Galler Migrationsamt wird digitaler

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von Tanja Mettauer und msc

Seit Ende Januar können ausländische Staatsangehörige im Kanton St. Gallen ihre Aufenthaltsgesuche online einreichen. Im Zuge der Digitalisierung hat das St. Galler Migrationsamt seinen Online-Schalter rundum erneuert.

St. Gallen. (Source: Leonhard Niederwimmer / Unsplash.com)
St. Gallen. (Source: Leonhard Niederwimmer / Unsplash.com)

Der Kanton St. Gallen macht vorwärts im Bereich Digitalisierung. Seit Ende Januar 2024 hat das Migrationsamt einen rundum erneuerten Online-Schalter, wie es in einer Mitteilung heisst. Ausländische Staatsangehörige könnten ihre Aufenthaltsgesuche damit digital abwickeln und jederzeit den Verfahrensstand überprüfen. Für St. Galler Unternehmen bringt der neue Online-Schalter ebenfalls Änderungen mit sich. Arbeitgeber können künftig auf das Bundesportal "easyGov" zurückgreifen. 

Das Portal des Migrationsamts komme in einem vollständig überarbeiteten Erscheinungsbild daher und sei deutlich nutzerfreundlicher. Über den Online-Schalter könnten ausländische Staatsangehörige Gesuche für Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen sowie Grenzgängerbewilligungen beantragen. Auch Familiennachzüge oder Anträge auf Niederlassungsbewilligungen liessen sich digital verwalten. 

Papier bleibt

Der neue Online-Schalter kommt jedoch nicht ganz ohne Papier aus. Laut Mitteilung ist je nach Gesuchstyp eine Unterschrift nötig. Diese Anträge werden entweder beim Einwohneramt der Wohngemeinde oder beim Migrationsamt direkt eingereicht. 

Akten online einsehen 

Für Behörden und Rechtsvertretungen gebe es Änderungen bei der digitalen Akteneinsicht. Anträge liessen sich wie bisher über den Online-Schalter einreichen. Allerdings sei dafür neu eine SwissID notwendig. Akten stelle das Migrationsamt anschliessend in einem digitalen Postfach der Schweizerischen Post zu. 

Arbeitgeber wechseln zu "easyGov"

Der neue Online-Schalter beinhalte ausserdem keine Sonderfunktionen für Unternehmen mehr. Deshalb können Arbeitgeber künftig ihre ausländischen Angestellten über das Bundesportal "easyGov" verwalten, wie es weiter heisst.

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