Wie KI-Potenziale in der Praxis genutzt werden
KI verspricht im Praxisalltag spürbare Entlastung bei der Dokumentation. Doch die Einführung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Neben der Qualifikation als Medizinprodukt müssen insbesondere organisatorische Hürden wie auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere in Form von sogenannten "Ambient Scribes" zur automatisierten Gesprächsdokumentation, gewinnt im medizinischen Alltag rasch an Bedeutung. Erste Erfahrungen aus etwas mehr als 23 000 Sitzungen innerhalb eines halben Jahres zeigen realisierte Zeitersparnisse von bis zu zwei Stunden pro Nutzer und Tag. Zeit, welche die Behandler entlastet und direkt den Patienten zugutekommt.
Sichere Grundlagen schaffen: KI als zertifiziertes Medizinprodukt
Um solches Potenzial nachhaltig zu erschliessen, muss die Implementierung strukturiert vorbereitet werden. Eine fundamentale Voraussetzung betrifft das Qualitäts- und Risikomanagement der Software. Sofern ein KI-System Diagnosen unterstützt, Therapievorschläge generiert oder medizinische Berichte automatisiert aufbereitet (intended use), ist es rechtlich als Medizinprodukt (Software as a Medical Device) zu qualifizieren. Daher muss die Software zwingend nach der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) beziehungsweise der Schweizer MepV CE-zertifiziert sein. Ein Einsatz nicht zertifizierter Systeme zu medizinischen Zweckbestimmungen birgt erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken für die Praxis.
Potenzial erschliessen und Datenschutz garantieren
Neben der Transkription eröffnen moderne Systeme erweiterte Potenziale: Durch den Einbezug des historischen Patientenkontexts, den Abruf klinischer Evidenz auf Knopfdruck sowie ortsunabhängige Aufnahmegeräte wird die Entscheidungsfindung direkt am Point of Care unterstützt. Neben der zertifizierungstechnischen Basis stehen jedoch datenschutzrechtliche Vorgaben im Fokus. Die Erfassung von Gesprächsinhalten tangiert das ärztliche Berufsgeheimnis und das Datenschutzgesetz. Vor der Nutzung im Sprechzimmer muss zwingend eine ausdrückliche, informierte Einwilligung der Patientinnen und Patienten vorliegen. Zudem müssen vertragliche Garantien bezüglich Datenhaltung, lokaler Serverstandorte und des Ausschlusses von Datennutzungen für externes Modelltraining vereinbart werden.
Nahtlose Systemintegration und ärztliche Qualitätskontrolle
In der praktischen Umsetzung treten organisatorische und technische Hürden auf. Ein zentraler Fallstrick bleibt die mangelnde Integration in das jeweilige Informationssystem (KIS, PIS). Fehlen Schnittstellen (APIs), führt das manuelle Übertragen von Texten zu administrativem Mehraufwand, der an der realisierten Zeiteinsparung zehrt. Unverzichtbar bleibt die ärztliche Sorgfaltspflicht: Die Letztverantwortung verbleibt beim Fachpersonal (Human-in-the-Loop). Generierte Berichte müssen stets auf Korrektheit überprüft werden.
Fazit: Mehr Zeit für das Wesentliche durch verantwortungsvolle KI-Nutzung
Zusammenfassend eröffnet KI wertvollen Freiraum für die persönliche Patientenbetreuung. Damit aus Zeitgewinnen echte Versorgungsqualität wird, müssen Medizinprodukterecht, Systemarchitektur, Datenschutz und Change-Management Hand in Hand gehen.
Memobase.ch
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