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Fairplay beim Versand von Medikamenten!

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Für Versandapotheken hat bislang ein faktisches Versandverbot für nicht rezeptpflichtige Medikamente gegolten. Während des Corona-Lockdowns konnten jedoch stationäre Apotheken mit einer Ausnahmebewilligung einen Heimlieferservice von nicht ­rezeptpflichtigen Medikamenten anbieten, ohne vergleichbare Sicherheitsstandards wie Versandapotheken bieten zu müssen. Eine fragwürdige Regelung, zumal rezeptfreie Medikamente aus dem Ausland online bestellt werden können.

(Source: jarmoluk / Pixabay)
(Source: jarmoluk / Pixabay)

Versandapotheken sind heute strengen Regeln unterworfen. Auch rezeptfrei erhältliche Medikamente können nicht einfach online bestellt und nach Hause geliefert werden. Hierfür braucht es immer ein Rezept eines Arztes. Dies ist bereits ein Widerspruch in sich und bedeutet in der Praxis, dass faktisch ein Versandverbot von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten gilt. Bereits seit Jahren gibt es Opposition von Versandapotheken, diese strikten Regulierungen zu lockern, bisher ohne Erfolg. Die Begründung für diese Ungleichbehandlung lautet "Patientensicherheit". Beim Versand von – auch rezeptfreien – Medikamenten muss sichergestellt werden, dass der Patient vor Ort in der Apotheke über mögliche Risiken, Einnahmemodalitäten etc. aufgeklärt wird. Eine entsprechende Onlinemitteilung mit demselben Inhalt und im Online-Bestellprozess integriert genügt gemäss Auffassung des Bundesgerichts der geforderten Patientensicherheit nicht.

Ausnahmebewilligung für stationäre Apotheken während des Lockdowns

Während des Corona-Lockdowns haben nun stationäre Apotheken mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesrats damit begonnen, ihre bestehenden Kunden sowie auch ihnen gänzlich unbekannte Neukunden einen Heimlieferservice von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten anzubieten. Auf den ersten Blick ergibt dies auch durchaus Sinn: Warteschlangen und damit Menschenansammlungen werden reduziert, und ältere oder kranke Menschen können von vornherein zuhause bleiben.

Allerdings stellt sich die Frage: Wird nun seit der Coronakrise plötzlich der Onlineversand von Medikamenten der Patientensicherheit gerecht? Jein: Offenbar gilt dies nur für stationäre Apotheken. Den Versandapotheken blieb dies weiterhin gänzlich verwehrt, und sogar die beantragte Ausnahmebewilligung für eine Lockerung während des Lockdowns wurde abgelehnt. Und dies obwohl die Nachfrage – verständlicherweise – deutlich angestiegen ist.

Testkäufe waren nicht befriedigend

Nun wollte ich diese neue Dienstleistung testen und begann, bei stationären Apotheken rezeptfreie Medikamente zu bestellen und mir nach Hause liefern zu lassen. Diese wurden mir entweder im Plastiksack in meinen Briefkasten gelegt oder per B-Post verschickt. Ein solcher Lapsus wäre wohl spezialisierten Onlineversandapotheken nicht passiert. Ohne Zweifel verfügen Versandapotheken über mindestens vergleichbare Sicherheitsstandards wie stationäre Apotheken, dies wäre problemlos überprüf- und beweisbar. Eine solche Marktverzerrung lässt sich damit in keiner Weise rechtfertigen.

Es braucht eine Liberalisierung des Medikamentenversands

Es besteht Klärungsbedarf, inwiefern diese höchst protektionistischen gesetzlichen Grundlagen in der heutigen Zeit wettbewerbsrechtlich sinnvoll sind, insbesondere auch weil die Arzneimittel im Onlineversand bis zu 40 Prozent günstiger sind. Das treibt den Einkaufstourismus an, da Onlinebestellungen von rezeptfreien Medikamenten aus dem Ausland erlaubt sind. Ich werde mich folglich in Bern weiterhin für eine Liberalisierung des Medikamentenversands einsetzen.

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