42-Millionen-Auftrag an Microsoft: Open-Source-Klage blitzt beim Bundesverwaltungsgericht ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen die 42-Millionen-Vergabe des Bundes an Microsoft abgelehnt. Die Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit zeigt sich besorgt: Das Bundesverwaltungsgericht lehne es ab zu prüfen, ob die Bundesverwaltung überhaupt berechtigt gewesen sei, den Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben.
Die für Nichteintreten votierenden Richter hatten argumentiert, die Bundesverwaltung könne frei bestimmen, ob sie die Pflege der bestehenden Software durch Updates und Erweiterungen oder durch neue Software beschaffen wolle. Dies soll laut einer Richterin sogar unabhängig davon gelten, ob die vorhandene Software rechtlich korrekt beschafft wurde oder nicht.
Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit kritisiert den Entscheid: Das Bundesverwaltungsgericht zementiere die Vormachtstellung von Microsoft und gebe dem Bund einen Freipass für freihändige Vergaben von Softwarebeschaffungen. Je nach schriftlicher Urteilsbegründung bestehe gar die Gefahr, dass die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für freihändige Vergaben nicht mehr auf dem Rechtsweg überprüft werden könnten. Das Recht zur Anfechtung einer Freihandvergabe durch Konkurrenzanbieter wäre so künftig ausgeschlossen.
"Mit diesem Entscheid verhindert das Bundesverwaltungsgericht aktiv den freien Wettbewerb im Schweizer Informatik-Markt und unterbindet das öffentliche Beschaffungsrecht", kommentiert Edith Graf-Litscher von der SP. Auch FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen zeigt sich enttäuscht: "Während viele Kantone und Unternehmen auf strategische Projekte mit Open-Source-Software setzen, stellt sich der Bund gegen Wettbewerb und Innovation. Das ist rechtlich vielleicht knapp korrekt, aber wünschenswert sind Anbieterabhängigkeit, Stillstand und Intransparenz auf keinen Fall."

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