Anzeiger.ch siegt auch vor dem Bundesgericht
Das Bundesgericht hat die Klage gegen Nexpage, Betreiber von anzeiger.ch, abgewiesen. Homegate, Tamedia, Swisscklick und Immoscout24 hatten gegen Nexpage geklagt und dem Unternehmen "Inserateklau" vorgeworfen. Anzeiger.ch sucht mit einem Suchroboter im Internet nach Wohnungs- und Immobilieninseraten und ergänzt sie mit weiterführenden Informationen. An den ersten zwei rechtlichen Instanzen sind die Kläger gescheitert: Auf anzeiger.ch würden die gefundenen Inserate verarbeitet sowie mit zusätzlichen Informationen angereichert und somit nicht einfach nur kopiert, befand das Luzerner Obergericht. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und das Urteilsdispositiv den Parteien mitgeteilt, eine schriftliche Begründung soll in ein paar Wochen folgen. Damit hat das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid die Rechtmässigkeit von Meta-Suchmaschinen bestätigt. Beim Urteil handle es sich um einen Leitentscheid, wie die Rechtsanwälte Hubert Rüedi und Christian Leupi von der Kanzlei Kaufmann Rüedi & Partner erklären, die Nexpage vor Gericht vertreten haben. Somit dürfte der Gerichtsentscheid Signalwirkung haben und weitere ähnlich Services nach sich ziehen.
Nexpage-Inhaber Jörg Korner sieht nach diesem Sieg für sein Unternehmen nun zwei Möglichkeiten. "Entweder betreibe ich anzeiger.ch alleine weiter oder es findet sich ein interessierter Partner, der mit Nexpage eine Kooperation eingeht", erzählt Korner. Potenzielle Partner sieht er in den anderen Immobilienplattformen, aber auch in online-Automärkten oder Stellenabieter.
Nexpage-Inhaber Jörg Korner sieht nach diesem Sieg für sein Unternehmen nun zwei Möglichkeiten. "Entweder betreibe ich anzeiger.ch alleine weiter oder es findet sich ein interessierter Partner, der mit Nexpage eine Kooperation eingeht", erzählt Korner. Potenzielle Partner sieht er in den anderen Immobilienplattformen, aber auch in online-Automärkten oder Stellenabieter.
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