Aufsichtsbehörden verlangen Instrument gegen überhöhte Netzzugangspreise
Die Wettbewerbskommission (Weko), der Preisüberwacher und die eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) fordern vom Bundesrat ein griffiges Instrument zur rascheren Festlegung der Netzzugangstarife von schweizerischen Telekomunternehmen. Das Fernmeldegesetz soll – nach Wunsch der Aufsichtsbehörden noch im Laufe dieser Legislaturperiode – so geändert werden, dass die Comcom die Interkonnektions- und Zugangspreise neu von Amtes wegen überprüfen kann. Bisher kann sie dies nur auf Klage eines Anbieters hin.
Die Comcom soll auch dann von sich aus handeln können, wenn sie Anhaltspunkte vorliegen, dass Bedingungen des Netzzugangsangebotes nicht rechtskonform, sprich: diskriminierungsfrei und kostenbasiert, sind. Ziel ist, künftig zu verhindern, dass sich Anbieter untereinander auf Preise auf überhöhtem Niveau einigen und dadurch den Wettbewerb behindern.
Die Aufsichtsbehörden sind überzeugt: Bei den jetzigen Zugangspreisen ist kein Wettbewerb im Schweizer Telekommunikationsmarkt möglich. Die geforderte Revision sei zwar klein, könne aber eine grosse Wirkung entfalten (mehr dazu lesen Sie in der kommenden Netzwoche).
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