Ausschreibungs-Panne beim BBL wirft hohe Wellen

Uhr | Aktualisiert
Bei der gestern im NetzwocheTicker bekannt gemachten Panne bei einer Projektausschreibung des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) und des Bundesamts für Informatik- und Telekommunikation (BIT) handelt es sich offenbar nur um die Spitze des Eisbergs, was Ungereimtheiten bei der Abwicklung von WTO-Ausschreibungen durch das BBL betrifft. In drei unabhängig voneinander auf der Netzwoche-Redaktion eingetroffenen, teilweise mehrseitigen Schreiben werden schwere Vorwürfe gegen das BBL und das BIT erhoben.
So werden dem BBL diverse Mängel am Ausschreibungsverfahren vorgeworfen. „Obwohl das BBL zahlreiche Juristen, dipl. Einkäufer und sonstige Experten beschäftigt, ist es nicht in der Lage, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, die formellen Anforderungen genügt“, schreibt ein Informant. So sei beim Projekt „AVAM“ zu keinem Zeitpunkt garantiert gewesen, dass der Anbieter mit dem günstigsten Gesamtpreis beim Vergabekriterium Preis am meisten Punkte bekomme. „Auf dilettantische Weise wurden die Preise für Mitarbeiterprofile unterschiedlich gewichtet, so dass der Gesamtpreis, welcher sich nur aufgrund einer Szenariorechung respektive aus der Multiplikation der Stundensätze mit der Anzahl Profilen ergeben kann, nicht berücksichtigt wurde.“
„Auffallend ist, dass immer die gleichen Firmen den Zuschlag erhalten“, schreibt ein anderer NetzwocheTicker-Leser generell zu den WTO-Ausschreibungen des BBL und beschreibt an einem anderen Beispiel, wie seine von der Fachkompetenz her besser dotierte und halb so teure Eingabe wegen banalen Formfehlern beim Angebot nicht berücksichtigt wurde. So sei etwa die geforderte Gliederung der Offerte und die Kapitelnummerierung nicht korrekt gewesen. „Auf meine Frage, ob dies ein Mehrpreis bei der Siegerofferte von über 100 Prozent rechtfertige, bekam ich keine Antwort.“
Betreffend den unbeabsichtigt veröffentlichten Evaluationsbericht „AVAM“ schreibt ein dritter Informant: „Die Lektüre dieses Berichts (…) lässt grosse Zweifel an der Fairness des Verfahrens aufkommen“. So sei etwa erstaunlich, dass während des Ausschreibungsverfahrens keine der Anbieterfirmen zu einer Präsentation eingeladen wurde. Und dass die Preise der SyBOR AG, die schliesslich den Zuschlag für das 7,6-Millioneprojekt bekam, plötzlich massiv tiefer lagen, könne kaum ein Zufall sein. Zwischen der SyBOR AG und dem BIT gibt es nach übereinstimmenden Aussagen zahlreiche personelle Verflechtungen. Fakt ist im Fall „AVAM“ auch: Die Stundenansätze der verbesserten Offerte von SyBOR liegen immer genau 4 bis sechs Franken unter den Minimalangeboten aus der ersten Offertrunde.
Eine offizielle Stellungnahme des BBL war kurzfristig nicht zu haben. Das BBL schreibt, dass die in der Meldung erhobenen gewichtigen Vorwürfe einer detaillierten internen Abklärung bedürfen. Die Stellungnahme des BIT ist in der Meldung vom Montag (Tickerarchiv) nachzulesen.