Eingaben bis Ende Februar 2012 möglich

Bakom prüft dritte digitale Radioabdeckung in der Deutschschweiz

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Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ruft Radiosender dazu auf, sich bei Bedarf für eine dritte, nach Regionen auftrennbare DAB-Bedeckung in der deutschen Schweiz anzumelden.

Derzeit sind in der Schweiz vier sprachregionale Plattformen für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen mit Digital Audio Broadcasting (DAB) in Betrieb: zwei in der Deutschschweiz (SRG SSR und SwissMediaCast) sowie je eine in der Westschweiz und im Tessin (SRG SSR). Mit einer dritten Plattform in der Deutschschweiz soll es nun möglich werden, die Abdeckung einer Sprachregion in Teilgebiete einzuteilen und Radioprogramme auf eine Region zu beschränken.

Umfragen bei Radiomachern haben gemäss dem Bakom eine Nachfrage für regionale digitale Teilgebiete ergeben. Deshalb habe das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ende 2011 acht Frequenz-Blöcke im VHF-Band III für die Versorgung der deutschen Schweiz mit Radioprogrammen in der DAB+-Norm freigegeben, so das Bakom in einer Medienmitteilung.

So sollen diejenigen Privatsender, die nicht die gesamte sprachregionale Versorgung anstreben, Gelegenheit erhalten, ihre Programme in einem oder mehreren Teilgebieten regional auf einer digitalen Plattform zu verbreiten. Neben regionalen privaten Radioprogrammen sollen in jedem dieser acht Teilgebiete auch mindestens zwei Regionaljournale der SRG SSR übertragen werden.

Wer ist für die Erteilung der Funkkonzession zuständig? Melden sich mehrere Interessenten mit Eingaben, erfolgt diese aufgrund einer Ausschreibung durch die Eidgenössische Kommunikationskommission. Geht dagegen nur eine Interessensbekundung ein, ist das Bakom zuständig.

Interessenten, die beabsichtigen, ein Verbreitungsnetz mit acht regionalen Teilgebieten in der DAB+-Norm aufzubauen und zu betreiben, können sich bis Ende Februar 2012 beim Bakom anmelden.